Montagskolumne: „Eine Insolvenz ist kein Leistungsexit mehr für D&O-Versicherer“
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Die D&O-Versicherung genießt aufgrund der Skandalfälle um Volkswagen, Wirecard bis zu den Millionenschäden bei Stadtwerken gerade besondere Aufmerksamkeit. Der Dornröschenschlaf der Exklusiv- und Expertensparte ist endgültig vorbei. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund einer weiter hochlaufenden Insolvenzwelle, die nicht nur 1:1 in den Bilanzen der Rechtsschutzversicherer (Berufs-RS für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ankommt, sondern über die Insolvenzverwalter auch bei den D&O-Versicherern, wozu der BGH (Urteil vom 18. November 2020 – IV ZR 217/19) mit seiner Rechtsprechung zur Leistungsverpflichtung der Versicherer auch bei Insolvenzhaftungsfällen (Zahlungen an Dritte nach Insolvenzreife) maßgeblich beigetragen hat.
