Geldwäschegesetz: Knapp jeder vierte Vermittler bei Konformität unsicher

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Die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleiben für Finanzvermittler ein zentrales Thema. Laut dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer setze die Branche gesetzliche Vorgaben zwar um, in einzelnen Bereichen herrscht Optimierungsbedarf.
Die neue Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU setze auf eine Fortführung der bisherigen Linie, heißt es. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der zentralen Aufsichtsfunktionen auf Bundesebene. Ziel ist eine effektivere Bekämpfung von Finanzkriminalität sowie die nachhaltige Sicherung der Integrität des Finanzsystems.
Ein Großteil der Vermittler zeigt sich gut aufgestellt: 65 Prozent der rund 1.100 befragten Teilnehmer der AfW-Umfrage bewerten den Umsetzungsstand der Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) in ihren Unternehmen als „gut“. Vor allem betroffen sind Vermittler von Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukten – unabhängig vom Volumen der vermittelten Geschäfte.
Ausgenommen sind lediglich Makler, die sich auf Sachversicherungen beschränken. Auch Finanzanlagenvermittler unterliegen den GwG-Pflichten, sofern sie nicht ausschließlich mit bereits GwG-verpflichteten Emittenten zusammenarbeiten.

Trotz positiver Grundstimmung bestehen auch Unsicherheiten: 24 Prozent der Vermittler sind sich über die vollständige Konformität ihres Unternehmens mit dem GwG nicht sicher. Zwei Prozent gaben an, die gesetzlichen Anforderungen noch nicht vollständig umgesetzt zu haben – ein Wert, der nahezu dem Vorjahresniveau entspricht.
Zentrale Pflicht bleibt ein funktionierendes Risikomanagement. Dieses umfasst unter anderem interne Sicherungsmaßnahmen, regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden sowie die Einhaltung von Sorgfalts-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Während 29 Prozent der befragten Vermittler eine schriftliche Risikoanalyse vorweisen können – ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr –, verzichten 42 Prozent weiterhin auf diesen Schritt. 13 Prozent machten keine konkreten Angaben.
AfW-Vorstandsmitglied Norman Wirth mahnt zur Sorgfalt: „Verstöße gegen das GwG werden künftig noch konsequenter verfolgt. Vermittler sollten zeitnah ihre internen Prozesse prüfen und erforderliche Maßnahmen umsetzen.“
Autor: VW-Redaktion