„Vermittler sollen eigene BU am besten beim Kollegen abschließen“

Auf was sollten Vermittler bei ihrer eigenen BU achten? Quelle: Bild von Catkin auf Pixabay.
Diejenigen, die Policen verkaufen, brauchen auch welche. Aber meist sind das nicht die besten Tarife. Worauf Vermittler beim Abschluss einer Berufsunfähigkeit-Versicherung achten müssen, erläutert Philip Wenzel von Worksurance in einem Gastbeitrag.
Schuster tragen bekanntlich die schlechtesten Schuhe und auch die Versicherungsvermittler kommen im Arbeitsalltag vermutlich eher selten dazu, die eigenen Verträge mal zu überprüfen. Dabei ist es selbstverständlich auch sinnvoll, mal die eigenen Verträge an neue Umstände anzupassen. Das betrifft alle Sparten, aber ich kenn mich nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung aus, weshalb ich mich auf dieses Thema beschränken will.
Zunächst mal der allerbeste Tipp am Anfang: Ich sollte meine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung am besten bei einem Kollegen abschließen. Nicht, damit ich dann auch jemanden verklagen kann, wenn was schiefläuft, sondern weil ein Vermittler mich im Leistungsfall unterstützt. Und wenn ich selbst der Vermittler bin und mich noch selbst im Leistungsfall unterstützen kann, dann ist das ja schon mal ein deutliches Indiz, dass ich nicht unbedingt zu 100 Prozent berufsunfähig bin. 50 Prozent würde ja schon reichen, aber trotzdem ist es besser, wenn mich hier jemand unterstützt.
Vor allem, weil es ja tatsächlich anstrengend ist, die Arztunterlagen zu beschaffen, eine Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen und dann die 50 Prozent BU zu beweisen. Wer aber unbedingt die Courtage vom eigenen Vertrag verdienen will, der sollte im Leistungsfall dann auf einen spezialisierten Versicherungsberater setzen. Ganz ohne Unterstützung geht es einfach nicht.
Als Vermittler habe ich in der Regel auch ein tieferes Verständnis davon, wie ein Produkt funktioniert und ich kann Statistiken besser interpretieren. So sollte jedem Vermittler auch klar sein, dass nicht jeder Vierte im BU-Bestand auch ein Leistungsfall wird. Wenn ich die Gesundheitsprüfung überstehe, ist mein Risiko, BU zu werden, deutlich geringer. Und wenn ich selbstständig bin, gibt es noch die Umorganisation. Hier haben wir ja durch Corona in den letzten beiden Jahren gelernt, dass wir durchaus in der Lage sind, auch von zu Hause aus zu arbeiten.
Wenn ich also BU bin, weil ich wegen eines psychischen Problems Tabletten nehmen muss, und mit diesen Tabletten nicht mehr Auto fahren darf, dann darf der Versicherer durchaus verlangen, dass ich mittlerweile sehr viele Kundentermine auch online machen kann. Bei Gewerbemaklern ist das vermutlich schwieriger, aber bei den meisten könnte das als Umorganisation klappen. Ein angestellter Vermittler wäre hier so oder so berufsunfähig.
Der Wandel der beruflichen Tätigkeit hin zu mehr Online-Beratung und weniger Fahrzeiten kann sich aber auch positiv auswirken. Denn je weniger Risiko ein Beruf birgt, desto günstiger wird er eingestuft. Leider sind die Berufsgruppenkataloge nicht besonders flexibel und auch auf keinen Fall aktuell. Aber wenn ich beim Versicherer eine Tätigkeitsbeschreibung einreiche, kann es schon auch mal passieren, dass ich einen Vertrag, der schon länger läuft, jetzt günstiger abschließen kann, obwohl ich jetzt älter bin.
Ganz besonders, wenn ich einen akademischen Abschluss habe. Das war noch vor wenigen Jahren nicht relevant, sofern der Abschluss nicht zum ausgeübten Beruf gepasst hat. Ich hab Deutsch und Geschichte studiert und bekomme meine BUV als Versicherungsmakler günstiger, weil ich Akademiker bin.
Autor: Philip Wenzel, Chefredakteur Worksurance
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Februar-Ausgabe des E-Magazins Der Vermittler.

Hallo Herr Wenzel,
wäre in diesem Fall nicht eine ausreichend hohe Grundfähigkeitsversicherung nach die bessere Wahl.
Oder wie denken Sie darüber?