Interne Revision durch neues Gesetz gestärkt: Das müssen Versicherer wissen

Sind die Versicherer FISG-ready? Bild von Tumisu auf Pixabay.

Besser Vor- als Nachsicht. Mit insgesamt 27 Artikeln wurden mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) weitreichende Änderungen in einer Vielzahl von für die deutsche Wirtschaft maßgeblichen Gesetzen vorgenommen. Mit diesen soll das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft gestärkt werden. „Mit dem FISG werden weitreichende Änderungen, im Wesentlichen Verschärfungen, vorgenommen“, warnt das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR).

Bei den Handelnden werden durch das Gesetz viele Fragen entstehen. Damit die Unternehmen inklusive Versicherer nicht erst aus Schaden klug werden, hat das DIIR ein Positionspapier zur erweiterten Rolle der Internen Revision im Rahmen des FISG veröffentlicht. Es ist als Handreichung insbesondere für Aufsichts- sowie Verwaltungsräte, Vorstände und Leiter von internen Revisionsbereichen gedacht, um eine erfolgreiche, revisionsbezogene Implementierung des FISG zu gewährleisten. Wichtiger Punkt für die Versicherer: Die Position und die Bedeutung der Internen Revision werden mit dem FISG „weiter gestärkt und gefestigt“. „Was bedeutet die Möglichkeit der direkten Informationseinholung für die Interne Revision im Spannungsfeld zwischen Vorstand und Aufsichtsrat?“, wird an einer Stelle des Reportes gefragt. Ein erster Ansatz gibt das „Drei-Linien-Modell

DIIR Positionspapier zum FISG, Juli 2021.

„Unterstützen und informieren“

 „Das FISG unterstützt die Corporate Governance und formalisiert zum Teil bereits bestehende und bewährte Verfahrensweisen in deutschen Unternehmen. Das DIIR begrüßt daher die die Interne Revision betreffenden neuen Regelungen. Der Berufsstand der Internen Revision in Deutschland wird seinen Beitrag zu einer nachhaltigen Umsetzung leisten“, sagt Bernd Schartmann, Sprecher des DIIR-Vorstandes.

Neben Erläuterungen zu den Auswirkungen einzelner Paragrafen werden in dem DIIR-Positionspapier Empfehlungen zur individuellen Ausgestaltung in den Unternehmen gegeben. „Als Institut wollen wir die Revisorinnen und Revisoren entsprechend über das FISG informieren sowie bestmöglich in ihrer Arbeit unterstützen“, erklärt Schartmann.

Das DIIR-Papier finden Sie hier.

Autor: VW-Redaktion