Verhindern D&O-Versicherer die Rettung von Unternehmen?

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In einer für die Kundenunternehmen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich schwierigen Zeit heben Versicherer die D&O-Prämien massiv an, reduzieren Deckungssummen und kündigen Verträge. Im Einzelfall verständlich, verstärkt dies die Krise. Ein Gastbeitrag von Marcel Armon, Chief Commercial Officer bei Aon Deutschland.

„Double the premium, half the limit“ So klang es Ende 2020 von D&O-Versicherern in den Erneuerungsverhandlungen mit Maklern und Kunden. Und auch die diesjährige Renewal-Runde verspricht turbulent zu werden. Als Gradmesser dient dabei der Blick auf die Ursprungsmärkte der Managerhaftpflichtversicherung, USA und UK. Dort begann der harte D&O-Markt etwa zwei Jahre früher und mit wesentlich drastischeren Preissteigerungen als hierzulande. Die dortigen Versicherer ziehen auch im dritten Jahr die Schrauben bei Preisen und Konditionen weiter an, und zwar sowohl für Industrieunternehmen als auch für Finanzdienstleister. In Deutschland wird für dieses Jahr ein Preisanstieg von 30 bis 40 Prozent prognostiziert, für börsennotierte Unternehmen weitaus mehr.

Eine Frage des Preises

Von den Preissteigerungen besonders stark betroffen werden international aufgestellte Kunden mit integrierten Versicherungsprogrammen, bei denen der Versicherer – zusätzlich und in Ergänzung zum Hauptvertrag in Deutschland (Master-Police) – für mitversicherte Unternehmen im Ausland Lokalpolicen ausstellt. Der Grundvertrag (Primary) gibt dabei den Ton im komplexen Versicherungsturm an. Nur die „Big 4“ AGCS, AIG, Axa XL und Zurich verfügen über ein breites Netzwerk von Niederlassungen im Ausland und kommen dafür infrage. Steigen ihre Preise, ziehen darüber gelagerte Exzedenten-Versicherer nach. Parallel verringern sich die Deckungssummen der Exzedenten-Versicherer, wenn Grundversicherer ihre Kapazitäten verringern. Risikotechnisch vorausgehende Kapazitätsgeber bestimmen dabei den Preis. Das Fehlen individueller Kalkulation führt zu Kritik. Sogar von Wettbewerbsbeschränkung ist die Rede.

Auch auf mittelständische Kunden mit Umsätzen von weniger als 100 Millionen Euro warten Preissteigerungen. Zwar haben Versicherer ihre Tarife für die Versicherung von Klein- und Mittelstandskunden im SME-Segment bereits um bis zu 25 Prozent angehoben. Bestandskunden mit guten Finanzzahlen blieben in der letzten Erneuerungsrunde jedoch weitgehend verschont. Denn für Versicherer rechnete sich der aufwendige Prozess der Nachverhandlung von Preisen bei Kleinverträgen kaum. Das könnte in dieser Runde nachgeholt werden, nicht zuletzt durch Druck von Rückversicherern.

Dieselgate belastet deutschen Markt

Auch die spezialisierten SME-Versicherer sind von den Rückversicherungsmärkten abhängig. Wenn sich im britischen Markt die Preise auf dem aktuellen Niveau stabilisieren, ist dies nicht zwangsläufig ein Zeichen für den deutschen Markt. Hier könnte der VW-Dieselgate-Fall jegliche Hoffnung auf stabile Preise für Jahre zunichtemachen. Im Fall VW haben vor wenigen Wochen die D&O-Versicherer einem Vergleich mit dem VW-Konzern in Höhe von 270 Mio. Euro zuzüglich bereits Abwehrkosten zugestimmt. Dabei gibt es keine Ausnahme, denn fast jeder in Deutschland aktive Versicherer war am Versicherungsprogramm von VW beteiligt, nicht selten mit seinen Maximalkapazitäten. Noch nie in der Geschichte der D&O wurde für einen einzelnen Schaden so viel gezahlt. Damit dürfte die Schaden-Kosten-Quote des deutschen D&O-Portfolios auf über 180 Prozent explodieren. Das werden die Versicherer über die Preise wieder reinholen müssen.

Besitzstandsgarantien wirken nachhaltig

Für die D&O als Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager ist typisch, dass sich der durch eine Pflichtverletzung verursachte Schaden erst nach drei bis vier Jahren zeigt. Heranzuziehen sind diejenigen Vertragskonditionen und Deckungssummen für die Schadenregulierung, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vereinbart
sind. Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn gegen einen
Manager erstmalig Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. In der Praxis ist das der Zeitpunkt der schriftlichen Inanspruchnahme auf Schadensersatz.

Einige Versicherer und Makler bieten deshalb ihren Kunden eine Besitzstandswahrung (Kontinuität). Aber auch diese Garantien scheinen der nächsten Erneuerungsrunde zum Opfer zu fallen, zumindest in Bezug auf etwaige Deckungssummenreduzierung. Ansonsten würden Versicherer mit ihren Forderungen nach reduzierten Deckungssummen (Rückzeichnung) regelmäßig ins Leere laufen, wenn durch die ausgesprochene Besitzstandswahrung noch nicht gemeldete Pflichtverletzungen aus der Vergangenheit den Versicherungsschutz in unveränderter Höhe und Form genießen.

In Bezug auf das Insolvenzrisiko ist aktuell zu beobachten, dass sich Besitzstandsgarantien zum Nachteil der Kunden auswirken können. Statt bei durch die Coronakrise angeschlagenen Unternehmen ein mögliches Insolvenzrisiko vertraglich auszuschließen oder die Deckungssumme zu reduzieren, den Versicherungsschutz ansonsten aber unverändert weiterzuführen, ziehen einige Versicherer eine Vertragskündigung vor. Zu groß ist ihre Sorge, sich mit dem Insolvenzverwalter über den Vorwurf einer Insolvenzverschleppung oder Zahlungen nach Insolvenzreife auseinandersetzen zu müssen, gleichwohl ein Insolvenzausschluss im Rahmen der Verlängerungsverhandlung eingeschlossen werden kann.
Denn Insolvenzverwalter stellen verstärkt Forderungen aus Nachhaftung und Deckungssummenkontinuität.

In der kommenden Erneuerungsrunde ist die Forderung nach Ausschluss aller Ansprüche im Zusammenhang mit einer Insolvenz (Insolvenzausschluss) zentral. Denn gerade im von der Pandemie geprägten Wirtschaftsumfeld sind Manager besonders hohen Risiken durch Fehler im Sanierungskonzept, im Risikomanagement und im Zusammenhang mit dem
Stellen des Insolvenzantrags ausgesetzt. Versicherer fürchten einen Anstieg der Insolvenzen. Aus Sicht der Versicherer ist das verständlich.

Gesamtgesellschaftlich ist es jedoch problematisch. Denn welcher Manager wird ein Mandat zur Rettung und Restrukturierung eines Unternehmens annehmen, wenn er im Falle eines Scheiterns mit seinem Privatvermögen dafür einstehen soll? Hier erzeugen Versicherer durch das Versagen des Versicherungsschutzes möglicherweise sogar mehr Insolvenzen und wirken prozyklisch in der Krisenspirale.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der aktuellen Juli-Ausgabe der Versicherungswirtschaft.

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