Habona-Stratege Küther im Interview: „Viele unserer heutigen Vertriebspartner sind auch als Versicherungsvermittler tätig“

Guido Küther, Geschäftsführender Gesellschafter von Habona Invest. Quelle:

„Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen sind auf den Erwerb von Portfolien angewiesen, wenn sie in die deutsche Nahversorgung investieren wollen“, sagt Guido Küther, Geschäftsführender Gesellschafter von Habona Invest. Im Exklusiv-Interview mit VWheute erläutert er, worauf es bei der Kooperation mit Versicherern ankommt.

VWheute: Erklären Sie bitte unseren Lesern in kurzen Worten, was ein geschlossener Fonds (geschlossener Investmentfonds) ist, speziell ein Publikumsfonds.

Guido Küther: Geschlossene Investmentfonds sind vor allem eine Alternative zu einem Direktinvestment, z.B. in eine vermietete Immobilie. Als sogenannte Immobilien-Publikumsfonds bieten sie Privatanlegern die Möglichkeit, direkt in größere Einzelimmobilien oder sogar in ganze Immobilien-Portfolien zu investieren. Das Kapital von häufig mehreren tausend Anlegern, die sich in der Regel ab 10.000 EUR beteiligen können, wird durch den Fonds gebündelt und zumeist langfristig investiert. Das eröffnet Anlegern die Möglichkeit, weit über die klassische Eigentumswohnung hinaus in den Immobilienbereich zu investieren. Der Fonds heißt „geschlossen“, da die Zahl der Investoren und die Höhe des eingeworbenen Kapitals begrenzt sind.

VWheute: Was unterscheidet einen AIF von einem „normalen“ Investmentfonds, der den meisten Menschen bekannt sein dürfte?

Guido Küther: Ein alternativer Investmentfonds – kurz ein geschlossener AIF – investiert nicht in Aktien, Anleihen oder Investmentzertifikate, sondern z.B. in Immobilien. Er unterliegt, wie alle anderen Investmentfonds auch, den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Beim geschlossenen AIF sind jedoch während der vorgesehenen Fondslaufzeit keine Anteilsrückgaben möglich. Das müssen Anleger wissen, bevor sie sich für ein solches Investment entscheiden. Jeder AIF hat in seinen Anlagebedingungen eine bestimmte Fondslaufzeit festgeschrieben, die für alle Anleger gilt. Die Immobilien des Fonds können ja in der Regel auch nicht teilweise veräußert werden, nur weil der eine oder andere Anleger sein Geld vorzeitig wiederhaben möchte. Für diese Fälle gibt es aber mittlerweile einen recht etablierten Zweitmarkt, auf dem die Fondsanteile gehandelt werden können.

VWheute: Sie investieren mit einer Serie von Fonds in Supermärkte, gerüchteweise ist das so erfolgreich, dass ein Versicherer vor nicht allzu langer Zeit einen kompletten Fonds übernommen hat; ist das richtig, können Sie ihn nennen?

Guido Küther: Das ist richtig. Im Rahmen unserer Serie von Habona Einzelhandelsfonds haben wir das Geld unserer Anleger in Immobilien des täglichen Bedarfs investiert. Nicht erst seit Corona den Menschen vor Augen geführt hat, wie unverzichtbar der Lebensmitteleinzelhandel doch ist, sind wir von der Werthaltigkeit dieser Immobilien überzeugt. Mit der Hilfe unserer Anleger haben wir schon vor über zehn Jahren begonnen, deutschlandweit einzelne Supermärkte zu erwerben und so ganze Immobilienportfolien für die jeweiligen Fonds zu schnüren. Was für einen einzelnen Privatanleger normalerweise ein viel zu großes Investment wäre – ein Supermarkt kostet üblicherweise zwischen drei und fünf Mio. Euro – ist für die meisten Großinvestoren wiederum viel zu klein.

Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen sind daher auf den Erwerb von Portfolien angewiesen, wenn sie in die deutsche Nahversorgung investieren wollen. Unser Fondskonzept sah daher von vornherein einen Verkauf der ganzen Portfolien innerhalb von fünf Jahren vor; eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Bislang konnten wir vier unserer Fonds sehr erfolgreich teilweise deutlich besser als prognostiziert auflösen können. Unter den Käufern der Immobilienportfolien waren ein großer französischer Versicherer und eine große deutsche Versorgungskammer. Zu den Details wurde Vertraulichkeit vereinbart.

VWheute: Haben Sie viele Versicherungen als intentionelle Kunden, wie ist die Zusammenarbeit mit der Branche?

Guido Küther: Mit Versicherungen hatten wir bislang nur im Rahmen der Portfolioverkäufe und bei der Diskussion von diversen neuen Fondsideen Berührungspunkte. Leider lassen sich nicht immer alle dieser Ideen realisieren. Wir betreuen allerdings im Rahmen von institutionellen Mandaten Kapital aus dem Bankenbereich und können uns sehr gut vorstellen, auch Mandate aus dem Versicherungsbereich anzunehmen.

VWheute: Könnten Sie sich eine Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern oder -maklern vorstellen, um ihre Produkte einem größeren Publikum zugänglich zu machen.

Gudio Küther: Viele unserer heutigen Vertriebspartner sind auch als Versicherungsvermittler tätig, insofern gibt es hier bereits Überschneidungspunkte. Der Vorteil für Versicherungsvermittler wäre sicher, dass sie ihre Kunden vollumfänglich in finanziellen Angelegenheiten betreuen können. Als ergänzender Baustein zur Altersvorsorge können geschlossene Publikums-AIF durchaus gut geeignet sein, daher würde es uns freuen, wenn sich noch mehr Versicherungsvermittler dem Bereich der Finanzanlagen öffnen würden.

VWheute: Ihre Branche hatte in der Vergangenheit nicht den besten Ruf, dann kamen neue Gesetze, können Sie das vielleicht kurz erklären und darauf eingehen, wie die Situation derzeit aussieht?

Guido Küther: Seit 2013 gelten für den deutschen Investmentmarkt die Regeln des Kapitalanlagegesetzbuches, das aufgrund europäischer Vorgaben – Stichwort AIFM-D – den gesamten Investmentbereich neu sortiert hat. Alle Fondsprodukte für Kleinanleger unterliegen damit einem einheitlichen Rechtsrahmen und einer einheitlichen Aufsicht durch die BaFin. Als Minimalanforderung braucht jeder Fonds nun eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und eine Verwahrstelle. Die Zulassungsvoraussetzungen und dauerhaften Auflagen für diese beiden Intermediäre sind sehr streng.

Die KVG trägt dabei die Verantwortung – und damit die Haftung – für das Portfolio- und das Risikomanagement des Fonds. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass die Gelder prospektgemäß verwendet werden. Uns ist seit Einführung des KAGB kein Fall bekannt, bei dem ein geschlossener Immobilien-Publikums-AIF in die Schieflage geraten ist. Natürlich kann das Gesetz keine Fehlinvestitionen verhindern. Die Hürden, die das KAGB vorgibt, sorgen allerdings dafür, dass nur die besten und professionellsten Manager Fonds auflegen. Die alte Welt der geschlossenen Fonds, in der einzelne „Glücksritter“ Anlegern Luftschlösser versprachen und dabei unkontrollierte Risiken eingingen, gehört schon lange der Vergangenheit an.

Die Fragen stellte VWheute-Redakteur Maximilian Volz.

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