AfW stellt klar: Politik plant keine Änderungen bei der Einordnung von Versicherungsprodukten

Norman Wirth

Norman Wirth, Quelle: AfW

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat auf die Branchenberichterstattung über mögliche Pläne der Politik reagiert, wonach der Gesetzgeber Fondspolicen als von der BaFin zu kontrollierende Finanzanlageprodukte definiert. „Weder auf europäischer Ebene noch in der deutschen Politik ist es derzeit im Gespräch oder geplant etwas an dem derzeitigen Status Quo der Einordnung von Versicherungsanlageprodukten zu ändern“, konstatiert der Verband nun in einer Stellungnahme.

Demnach sollen die im Versicherungsvertragsgesetz und in der entsprechenden EU-Verordnung definierten Regularien unter anderem gewährleisten , „dass Versicherungsvermittler im Rahmen einer zu dokumentierenden Geeignetheitsprüfung darstellen müssen, ob und warum die Produktempfehlung zu dem individuellen Risikoprofil und den sonstigen finanziellen Gegebenheiten des Kunden passt und sollen Interessenskonflikte zu verhindern helfen. Der Wille des Gesetzgebers ist insofern eindeutig: Versicherungsanlageprodukte sind auch nach IDD-Umsetzung – wenn auch unter verschärften Anforderungen – mit einer Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung vermittelbar.“

Demnach sei es keinesfalls erforderlich, dass Versicherungsvermittler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten eine Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung als Finanzanlagevermittler beantragen müssen. „Unabhängig davon sollte es selbstverständlich sein, dass komplexe Produkte, wie es Versicherungsanlageprodukte häufig sind, nur mit der erforderlichen Sachkunde und der entsprechenden Produktkenntnis vermittelt werden. Alles andere dient weder den Kunden noch der Zukunft des jeweiligen Vermittlers in der Branche“, konstatiert Norman Wirth, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Vorstand des AfW.