BRSG-Änderungen: Kunden in der Online-Beratung aufklären
Zum Jahresanfang trat das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, in Kraft. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie die betriebliche Altersvorsorge unter bestimmten Bedingungen stärker bezuschussen müssen. Wie alle Gesetzesnovellen ist auch die Anpassung des BRSG für Laien komplex. Ein Gastbeitrag von Jan Helmut Hönle.