BU-Experte Ludwig: Branche bei Nachversicherungsgarantien „durchwachsen“

Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating und Analyse bei M&M. Bildquelle: M&M

Das Einkommen verändert sich im Leben. Daher muss speziell in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oftmals angepasst werden. Das kann unter Nutzung der sogenannten Nachversicherungsgarantie (NG) geschehen. Wie sich die Branche dabei schlägt, hat das Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) erstmals bewertet. Der Experte Ludwig ist insgesamt zufrieden, sieht aber auch noch „Luft nach oben“.

Überall dort, wo sich der Absicherungsbedarf innerhalb der Vertragslaufzeit ändern kann, bieten viele Versicherer Anpassungsoptionen, auch in der BU. Die NG besagt dabei, dass zu bestimmten Anlässen während der Vertragslaufzeit die BU-Rentenhöhe in genau definiertem Umfang angepasst werden kann – meist ohne erneute Gesundheitsprüfung, bestenfalls komplett ohne Risikoprüfung. Sowohl die Anlässe als auch die Anpassungsmodalitäten der Rentenhöhe liegen im Ermessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

„Die Nachversicherungsgarantien gestalten sich daher höchst individuell und bietet den Gesellschaften ein Spielfeld, auf dem aktuell viel Wettbewerb stattfindet“, erklärt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating und Analyse bei M&M. Eine gute Wahl ist für den Verbraucher wichtig. Wie die Branche bei den NG abschneidet, zeigt das Ranking.

Der erste Ratingjahrgang zeigt sich „durchwachsen“, aber mit einer „gut gefüllten Top Riege“. 313 BU-Tarife sind mit fünf Sternen ausgezeichnet. Gefolgt von 86 Tarifen mit vier Sternen. Bauchig zeigt sich das Ergebnis mit 200 Drei-Sterne-Bewertungen. Zwei Sterne erhalten nur sieben Tarife. Ganze zehn Tarife haben mit nur einem Stern noch viel Luft nach oben. M&M sieht bei den Nachversicherungsgarantien von Berufsunfähigkeitstarifen „noch Luft nach oben“

Zur Studie: Um die Bedingungsqualität der BU-Nachversicherungsgarantien hinsichtlich ihrer Verbraucherfreundlichkeit zu beurteilen, hat M&M 17 Leistungsmerkmale identifiziert, die im Rating untersucht und bewertet werden. Hiervon sind die fünf wichtigsten als Mindestkriterien für eine Top-Bewertung von vier oder fünf Sternen angesetzt. So verzichten beispielsweise alle Top-Tarife, auf eine erneute Risikoprüfung im Rahmen der Nachversicherung.

Damit grenzen sie sich von den Tarifen ab, die zwar auf die Gesundheitsprüfung als einen Teil der Risikoprüfung verzichten, dafür aber beispielsweise erneut den aktuell ausgeübten Beruf betrachten und im Rahmen der Nachversicherung heranziehen. Als weiteres Mindestkriterium gilt die angemessene maximale Rentenerhöhung. Sie soll absolut nicht unter 2.500 Euro sein und relativ bei 100 Prozent liegen. Der Versicherer muss zudem auf unübliche Einschränkungen oder Klauseln verzichten, wenn sein Tarif top bewertet sein soll.

Das muss für ein Rating mindestens erfüllt sein. Quelle: M&M.

Autor: VW-Redaktion

2 Kommentare

  • Ich habe erhebliche Zweifel an der Qualität des Ratings. Wieso erhalten Tarife die Bestbewertung, obwohl bei der anlassbezogenen Nachversicherung lediglich auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird und die Erhöhung dann auch nur um unterdurchschnittliche 250 € erfolgen kann?
    Offenbar hat auch die Frist keine Berücksichtigung gefunden, innerhalb derer nach einem Ereignis die Erhöhung angemeldet werden muss. Ging es hier nur darum, möglichst viele Sterne vergeben zu können?

  • Mir erscheint es so, als ob vielfach die Kritierien so festgelegt werden, dass eine Vielzahl von Versicherern sie erfüllen kann und dann mit genug Sternchen werben kann

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