Interview: Jochen Prost über die Unterstützungskasse für die Geschäftsführer-Versorgung

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Jochen Prost leitet die Vertriebsunterstützung bAV bei der Alte Leipziger und ist ein Kenner der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung. Dabei hat die Unterstützungskasse schon lange die Pensionszusage in den Hintergrund gedrängt. Im neuen Kompass zur Unternehmerversorgung weist er den Weg zur optimalen Beratung und zeigt auch die „Stolperfallen“ auf.

Henriette Meissner: Herr Prost, die Unterstützungskasse wird besonders gerne bei der GGF-Versorgung eingesetzt. Warum?

Jochen Prost: Vor allem, weil über diesen Durchführungsweg sehr hohe Versorgungen dargestellt werden können. Die U-Kasse kennt nicht die Steuerliche Begrenzung der versicherungsförmigen Durchführungswege nach § 3 Nr. 63 EStG und ist – im Gegensatz – zur Pensionszusage bilanzneutral.

Henriette Meissner: Also Feuer frei oder muss ich als Berater auch in diesem Durchführungsweg etwas beachten? Was ist das Wichtigste?

Jochen Prost: Das Wichtigste ist, dass dem Berater – und dadurch auch dem Kunden – bewusst ist, dass es sich um einen der komplexesten Durchführungswege handelt, der auf der einen Seite Vorteile gegenüber der Pensionszusage hat aber andererseits unflexibler ist.  

Henriette Meissner: Gibt es Stolpersteine bei der Beratung?

Jochen Prost: Leider zu Hauf. Insbesondere wird in der Praxis immer noch verkannt, dass neben den steuerlichen Vorschriften der U-Kasse auch alle körperschaftsteuerlichen Voraussetzungen der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen erfüllt sein müssen.

Henriette Meissner: Haben Sie einen wichtigen Tipp für Berater zur GGF-Versorgung?

Jochen Prost: Ja, auf jeden Fall sollte der Kunde auch über die im Vergleich zur Pensionszusage geringere Flexibilität aufgeklärt werden.

Henriette Meissner: Herzlichen Dank!

Autor: VW-Redaktion

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