Maklernachfolge: „Der Marktpreis oder der erzielbare Preis bestimmt sich durch denjenigen, der bereit ist, den Preis zu bezahlen“

Oliver Petersen. Quelle: Makler Nachfolge Club

Was gilt bei der Marktpreisfindung für Maklerbestände zu beachten? „Doch Wert ist nicht gleich Preis. Aber genau das wollen die Marktteilnehmer, die ihre Geschäftsmodelle auf den Verkauf von Bewertungen, Gutachten und Broschüren aufbauen, glauben machen. Was man in manchen ihrer Kolumnen liest, lässt einen mit ungläubigem Kopfschütteln zurück“, glaubt Oliver Petersen, Vorstand vom Makler Nachfolger Club e.V.

So umfasse die Bewertung eines Unternehmens „unterschiedliche Methoden, um den Wert eines Unternehmens zu bemessen. Abhängig von der Rechtsform, der Branche, der Unternehmensgröße und dem Bewertungsanlass. Anlässe können zum Beispiel sein: Ermittlung des Steuerwerts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, Berechnung des Zugewinnausgleichs, Berechnung von Pflichtteilsansprüchen, Abfindung ausscheidender Gesellschafter oder eben Unternehmenstransaktion (M&A) sprich den Verkauf und die Übergabe an einen Nachfolger. In diesem Artikel soll es rein um den letzten Punkt gehen und das Thema Preisfindung beim Verkauf eines Maklerunternehmens oder eines Maklerbestandes beleuchten“.

Zudem gebe „es verschiedene Bewertungs- und Marktpreisermittlungsverfahren, die teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass es nicht den einen Wert gibt, sondern dass es sich dabei immer um einen Vergleich von Werten handelt. Dass es sich eben nicht um den absolut erzielbaren Preis handelt, sondern eher um einen Preiskorridor“, betont der Petersen.

Seine Empfehlung: „Glauben Sie nicht alle Märchen, die Ihnen im Themengebiet Bestandskauf und -verkauf erzählt werden. Vergleichen Sie selbst und suchen Sie sich den Berater aus, der Ihre Ansprüche aus Ihrer Sicht am besten erfüllt.“

Autor: VW-Redaktion

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