VGH: Adolf Freiherr von Wangenheim gestorben

Portraitbild von Adolf Freiherr von Wangenheim. Foto: Ulrich Reinecke über VGH.

Ein Trauerfall in der Versicherungsbranche: Adolf Freiherr von Wangenheim ist am 18. September 2020 im Alter von 93 Jahren gestorben. Die Beerdigung fand am 1. Oktober im engsten Familienkreis statt, wie die VGH Versicherungen mitteilen.

Nach jahrzehntelangem Wirken in den Gremien der VGH Versicherungen war der präsidierende Landschaftsrat a. D. bis zuletzt Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, dem Mutterhaus der VGH.

Als Repräsentant der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft, der Gründungskörperschaft des VGH-Stammhauses, war Freiherr von Wangenheim mehr als fünf Jahrzehnte, von 1956 bis 2007, für den größten öffentlich-rechtlichen Versicherer in Niedersachsen tätig und trug in den Gremien der VGH wesentliche Verantwortung.

Geboren in Waake bei Göttingen, hatte der verheiratete Land- und Forstwirt 30 Jahre lang, von 1967 bis 1997, den Vorsitz in den Aufsichtsräten der Landschaftlichen Brandkasse Hannover und der Provinzial Lebensversicherung Hannover inne. Zudem war er stellvertretender Vorsitzender des Brandkassenausschusses (Trägerversammlung der Brandkasse) und viele Jahre lang Vorsitzender der Trägerversammlung der Provinzial Lebensversicherung. 1997 wurde von Wangenheim als erster Amtsträger in der heute 270-jährigen Geschichte der Brandkasse zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats ernannt.

Aufsichtsratsvorsitzender Friedrich v. Lenthe würdigt den Einsatz von Wangenheims für die VGH: „Während seines Wirkens in unseren Gremien hat Freiherr von Wangenheim für die Stabilität aller öffentlichen Versicherer in Niedersachsen auf leise und zugleich effiziente Weise Sorge getragen.“ Der Verstorbene habe viele weitreichende Entscheidungen maßgeblich begleitet und damit einen wichtigen Beitrag zur Unternehmensgeschichte geleistet. „Die VGH nimmt Abschied von einer herausragenden Persönlichkeit, die unser Haus in hohem Maße geprägt hat. Wir fühlen uns Herrn von Wangenheim über den Tag hinaus in Hochachtung und Dankbarkeit verbunden.“

In diesem Zusammenhang erinnerte v. Lenthe an ein Zitat von Wangenheims: „Die Landschaften sind – wie die Sparkassen als weiterer Träger der VGH – primär dem Gemeinwohl verpflichtet. Unser Handeln dient den Menschen, unseren Kunden und den Mitarbeitern. Daran sollte sich nichts ändern.“

 Freiherr von Wangenheim war von 1975 bis 1994 Mitglied des Niedersächsischen Landtages und vier Jahre lang Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Für sein Engagement für das Land Niedersachsen wurde er 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz des Niedersächsischen Verdienstordens ausgezeichnet.

Autor: VW-Redaktion

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