„Vollständig digitale Unterstützungsleistungen werden eher abgelehnt“

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Seit dem 1. August 2020 gilt in Deutschland die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Für Berater ist das ein „großer Mehraufwand“, der durch unterschiedliche Hilfestellungen verringert wird, sagt Swen Köster, Head of Sales Germany bei Moventum S.C.A. Dabei würden sich zwei Trends abzeichnen.

„Rein digitale Unterstützungsleistungen haben genauso ihren Platz wie analoge, aber die Mischung kommt am besten an. Zudem gilt: Je größer die Umsätze, desto mehr wünschen Berater persönlichen Kontakt“, erklärt Köster. Je mehr es um ein Standard-Massengeschäft gehe, desto mehr wünschen sich Berater eine „vollständig digitale Lösung“, bei der sie am Ende „nur noch auf einen Knopf drücken müssen“, sagt Köster.

Je höher allerdings die Vermögen der Kunden und je größer auch die Einzel-Aufträge, desto mehr wünschen sich Berater die Möglichkeit teilautomatisierter Lösungen. „Das beinhaltet auch, dass vollständig digitale Unterstützungsleistungen eher abgelehnt werden“, sagt Köster. Hybride Modelle würden am besten abschneiden. Als hybride Modelle gelten solche, bei denen zwar auf elektronischem Weg Hilfestellungen und Vereinfachungen ermöglicht werden, aber immer noch ein persönlicher Ansprechpartner im Hintergrund zur Verfügung steht.

„Das gilt nach unserer Beobachtung umso mehr, als dass viele der angekündigten Digitalformate noch einige Kinderkrankheiten aufweisen“, sagt Köster. Das gelte vor allem bei komplexeren Fragestellungen, manchmal aber auch bei ganz simplen Unverträglichkeiten der verwendeten Systeme mit den von Beratern genutzten Programmen, Browsern oder auch Hardware.

Autor: VW-Redaktion

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