SVV-Präsident Dörig: „Versicherungsprinzip ist bei einem globalen Ereignis ausgehebelt“

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Quelle: Bild von pasja1000 auf Pixabay

Die Debatte aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) beschäftigt derzeit auch die eidgenössischen Nachbarn in der Schweiz. Dass es zu Unklarheiten in der Haftungsrage kommt, begründet Rolf Dörig, Präsident des Schweizer Versicherungsverbandes (SVV), vor allem mit dem Unterschied zwischen „Epidemie“ und „Pandemie“.

„Das Versicherungsprinzip, wonach aus den Prämien der vielen die Schäden der wenigen gedeckt werden, ist bei einem globalen Ereignis mit vielen gleichzeitig Geschädigten ausgehebelt“, konstatiert er in einem Gastbeitrag für die Schweizer Handelszeitung.

Daher würden sich Großrisiken „mit herkömmlichen Mitteln nicht versichern“ lassen. „Schäden, die nicht versichert sind, dürfen und können die Versicherungsunternehmen nicht übernehmen. Es würde auf Kosten aller anderen Versicherten gehen. Was in dieser Krise nicht versicherbar war, muss nicht zwingend auch in Zukunft so bleiben“, betont der SVV-Präsident und Verwaltungsratsvorsitzende der Helvetia.

Was allerdings „in dieser Krise nicht versicherbar war, muss nicht zwingend auch in Zukunft so bleiben. Zurzeit ist ein Projektteam aus Vertretern des Bundes und der Versicherungswirtschaft daran, Optionen für eine Versicherungslösung für künftige Ereignisse zu erarbeiten. Denkbar ist der Aufbau eines Pandemie-Pools und die Verteilung des Risikos auf Versicherer, Versicherte und Staat“, erläutert Dörig weiter.

Die Abkehr von einem Dividendenverbot für Unternehmen mit Kurzarbeit sieht der Schweizer Verbandspräsident positiv. „Es ist zum Glück vom Tisch. Der rückwirkende Eingriff des Parlaments in die Unternehmensfreiheit wäre für die Rechtssicherheit und die Reputation unseres Wirtschaftsstandorts schädlich gewesen. Auch viele Pensionskassen halten Aktien – auch oder gerade von kotierten Schweizer Privatversicherungsgesellschaften“, so Dörig.

Diese seien „auf planbare Einkünfte aus Dividenden angewiesen. Damit kommen die Pensionskassen ihren Rentenverpflichtungen gegenüber den Versicherten nach. Die Dividendenpolitik der Unternehmen bildet den Geschäftsgang im zurückliegenden, nicht im kommenden Jahr ab. Die Spuren der Krise werden sich in der Dividendenpolitik 2021 zeigen.“

Autor: VW-Redaktion

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