„Der Staat muss der deutschen Wirtschaft unter die Arme greifen“

Quelle: Bild von Tumisu auf Pixabay

In Standardpolicen sind die aktuell auftretenden enormen Umsatzausfälle aufgrund einer Epidemie/Pandemie nicht enthalten. Dieser Umstand gilt nicht nur für einzelne Branchen, sondern für die Gesamtwirtschaft – von industrieller Produktion, dem Einzelhandel bis zu Eventorganisation und der Gastronomie. Der Staat muss nun eingreifen, um der angeschlagenen deutschen Wirtschaft unter die Arme zu greifen. Ein Gastbeitrag.

Die komplexere Antwort: Wie sollen fehlende Kunden und Aufträge versichert werden? Es handelt sich schlichtweg um einen Mangel an Nachfrage bei gleichbleibend hohem Angebot. Davon betroffen sind insbesondere Restaurants, Hotels/Hostels, Kinos, Fitnessstudios, Event-Firmen und Selbständige. Es gibt schlichtweg einen immensen Auftragsmangel – und dieser ist nicht versicherbar.

Warum Sach-Policen bei Epidemien meist nicht greifen

Anders sähe es bei Sachschäden aus. Die meisten Sachversicherungspolicen greifen aber erst bei Ertragsausfällen, wenn es einen klar definierbaren physischen Schaden (Sachschadenvoraussetzung) an dem betroffenen Standort durch eine vorher versicherte Gefahr gegeben hat. Da es aber keinen Sachsubstanzschaden per se gibt, ist der Versicherer auch nicht dazu verpflichtet, eine Versicherungsleistung zu erbringen.

Es gibt zwar individuelle Lösungen für eine sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechungsdeckung, allerdings gibt es dort auch bestimmte Ausschlüsse – zum Beispiel bei einer Pandemie der Stufe 5/6 auf der WHO-Skala. Die Corona-Pandemie erfüllt die Voraussetzungen, um in Stufe 5/6 eingeordnet zu werden.

  • Stufe 5: Auch außerhalb des Ursprungsortes (Land oder Kontinent) kommt es zu Mensch-zu-Mensch-Infektionen. Das Virus passt sich besser an den Menschen an.
  • Stufe 6: Bezeichnet als Pandemie-Phase, in der das Virus in der gesamten Weltbevölkerung von Mensch zu Mensch übertragen wird.

Mit diesem Ausschluss schützen sich Versicherer vor Kumulschäden. Die Prämien dieser Sonderversicherungen sind vergleichsweise hoch, weswegen sie gerade von kleineren und mittleren Unternehmen nur selten in Anspruch genommen werden. Es ist jetzt allerdings ohnehin zu spät, sich um eine solche Sonderpolice zu bemühen, da die Pandemie schon zu weit fortgeschritten ist, als dass sie noch versicherbar wäre.

Corona-Epidemie – ein Akt höherer Gewalt?

Wie wir bereits etabliert haben, fallen wirtschaftliche Ausfälle aufgrund einer Epidemie nicht in die Kategorie physischen Sachschadens. Sie sind zum Beispiel bei nicht stattfindenden Events sogar zusammen mit Krankheiten und Seuchen häufig explizit in Sachversicherungspolicen ausgeschlossen. Von Versicherungsseite liegt kein Sachschaden vor, sondern sozusagen ein Akt höherer Gewalt – ein unglücklicher Zufall, der aber Existenzen bedroht.

Es ist jetzt dringend Aufgabe von Unternehmen, ihre Verträge genau auf Klauseln für „höhere Gewalt“ zu prüfen. Denn, wenn diese enthalten ist, entbindet sie Lieferanten und Kunden von der üblichen Einhaltung von Zeit-, Kosten- und Zahlungsanforderungen zum Teil oder sogar komplett. Allerdings muss dargelegt werden, dass aufgrund der Corona-Epidemie die vertraglich vereinbarten Lieferbedingungen nicht mehr erfüllt werden können.

Wenn dies der Fall ist, hat das natürlich weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Was zum Beispiel Beschäftigte arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch beachten müssen, zeigt dieser Ratgeber des Finanzportals Joonko.

Autor: Gordon Herenz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

vier − 1 =