Alexander Skorna: „Für die aktuelle Krise gibt es bei Neuanträgen keinen Versicherungsschutz“

Quelle: Bild von edar auf Pixabay

Können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen ihre Schäden über ihre Versicherungspolicen abdecken? Die Chancen dürften eher gering sein, wenn es nach Alexander Skorna, Leiter im Bereich Business Development beim Versicherungsmakler Funk.

„Für die aktuelle Krise gibt es bei Neuanträgen keinen Versicherungsschutz, denn gegen eine solche globale Pandemie kann sich ein Unternehmen nicht versichern. Im Schadenfall wären nahezu alle versicherten Unternehmen gleichzeitig betroffen, so dass ein Risikoausgleich beziehungsweise eine Streuung als Voraussetzung für jeglichen Versicherungsschutz über ein Kollektiv nicht gegeben ist“, erläutert der Experte im Interview mit der Fachzeitschrift Produktion.

So gebe es zwar entsprechende Möglichkeiten „sich gegen Epidemien, also regional begrenzte Seuchen, zu versichern. Dazu zählt zum Beispiel Ebola in Afrika. Die Fälle sind dann räumlich begrenzt und betreffen nur vereinzelte Unternehmen oder Standorte eines Unternehmens. Die Corona-Krise ist dagegen mittlerweile nicht mehr räumlich begrenzt“. So seien selbst „in den Epidemie-Versicherungen globale Pandemien in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem sind Epidemie-Versicherungen Einzelfalllösungen, die in der deutschen Industrie bisher wenig nachgefragt werden“, ergänzt Skorna.

In vereinzelten Fällen habe es auch „Ertragsausfallversicherungen ohne Sachschaden, sogenannte ‚Non-Damage-Business-Interruption‘-Versicherungen. Das sind aber ebenso sehr individuelle Sonderlösungen. Vor dem Ausbruch des Coronavirus war eine Absicherung unter anderem auch für übertragbare Krankheiten oder behördliche Anordnungen zur Betriebsschließung und daraus resultierende finanzielle Schäden für Unternehmen möglich. Allerdings ist für solche Einzelfalllösungen das Prämienniveau vergleichsweise sehr hoch und die Versicherungslimits oft zu niedrig.“

In Deutschland gebe es diese Policen „vermehrt seit 2010/2011, als in Island der Vulkan Eyjafjallajökull ausgebrochen ist und die Flugverbindungen in Europa unterbrochen waren. Da standen beispielsweise auch die Bänder der Autoindustrie teilweise still, weil Material nicht mehr geliefert werden konnte. Das war dann der angesprochene Ertragsausfall ohne Sachschaden.“

Autor: VW-Redaktion

 

Ein Kommentar

  • Ein Versicherungsmakler sollte nach meinem Verständnis die Versicherer fordern und die Entwicklung entsprechender Produkte verlangen. Einem Artikel zufolge ist ein Versicherungsschutz nicht unmöglich, sondern muss nur entsprechend kalkuliert werden. Dem Artikel zufolge über Katastrophenanleihen.

    Was Personenversicherer stemmen können, sollten auch Sachversicherer schaffen.

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