Pandemie-Policen: „Die meisten Policen haben sogenannte Risikoausschlüsse“

Quelle: Bild von Syaibatul Hamdi auf Pixabay
Können Versicherer einen wirkungsvollen Schutz gegen den Ausbruch von Pandemien bieten? „Die Pandemie ist für die Versicherung ein schwieriger Fall. Versicherung funktioniert nach dem Prinzip der großen Zahl: Ich versichere viele, aber nur ein kleiner Teil davon wird einen Schaden haben. So kann ich die Last auf alle Schultern verteilen. Bei einer Pandemie greift dieses Prinzip nicht mehr“, konstatiert der Jurist Oliver Brand.
Zwar treten diese Kumulrisiken nach Aussage des Rechtswissenschaftlers „glücklicherweise oft nur lokal auf. Dann wird ein Hagelsturm in München von den Versicherten in Hamburg mitgetragen, die nicht vom Sturm betroffen sind. Doch das funktioniert bei der Pandemie nicht. Es gibt keinen Ausgleich im Kollektiv, weil die Betriebsschließungen mittlerweile bundesweit gelten“. Einen entsprechenden Präzedenzfall gebe es nach Brands Aussage mit der Spanischen Grippe von 1918: „Das ist das größte Pandemie-Risiko, das wir mit historischen Zahlen betrachten können. Gerade Personenversicherer müssen bei ihren Risikomodellen mit so etwas kalkulieren“.
Inwieweit allerdings eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Corona-bedingte Schäden aufkommt, hänge von der Police ab. „Der Grund für eine Betriebsunterbrechung muss ein Sachschaden am Versicherungsort sein, der sich durch ein bestimmtes Risiko verwirklicht hat. Ganz klassisch: Die Lagerhalle brennt ab, niemand kann dort arbeiten, die Versicherung zahlt. In der Standard-Versicherung wird auch klar erwähnt, welches Risiko einen Sachschaden verursachen darf, also etwa Feuer, Diebstahl, Sturm oder andere Naturgefahren. Auf den Corona-Virus trifft aber beides nicht zu. Es gibt keinen Sachschaden und eine Pandemie ist auch keines der benannten Risiken“.
Anders sehe es hingegen bei einer Betriebsschließungsversicherung aus. „Dieses Produkt schließt die Lücken, indem es Risiken absichert, die durch behördliche Schließung zum Zwecke des Seuchenschutzes entstehen. Im Falle des Coronavirus geht es um Maßnahmen nach Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes. Viele Betriebsschließungsversicherungen decken Schließungen auf dieser Grundlage ab. Wer so versichert ist, hat einen Anspruch. Einige Anbieter decken aber nur Schließungen wegen bestimmter Krankheiten ab“, betont Brand im Interview mit dem Online-Portal Econo.
Ob eine solche Police auch bei der aktuellen Corona-Pandemie greift, hängt nach Aussage des Juristen jedoch von der Ausgestaltung der Police ab. „Die Versicherten müssen jetzt in ihre Policen schauen und prüfen, was gedeckt ist. Die meisten Policen haben sogenannte Risikoausschlüsse. Das sind Tatbestände, die dem Grunde nach unter den Versicherungsschutz fallen, die der Versicherer aber nicht abdecken möchte. Etwa weil er die Grenzen der Versicherbarkeit als überschritten ansieht. Gerade für Großkunden gibt es aber auch Allrisk-Policen.“
Autor: VW-Redaktion
Buchtipp: „Betriebsunterbrechungsversicherung“ von Reinhard Keil, erschienen beim Verlag Versicherungswirtschaft
…. dann dürften die Krankenversicherer auch nicht leisten bzw. wie haben die dieses Risiko kaklkuliert?
E.Daffner: Die Krankenversicher haben durch Corona bisher keine höheren Kosten als bei einer normalen Grippe. Die Betonung liegt auf bisher…..