In diesen Fällen müsste der Staat Schadenersatz für die Corona-Maßnahmen leisten

Bundesadler. Quelle: Bild von Leo Karstens auf Pixabay

Zahlreiche Unternehmen leiden heute spürbar unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Manchen Firmen droht gar infolge des staatlich angeordneten Lockdowns die Insolvenz. Droht dem Staat nun eine Klagewelle wegen Schadenersatz?

„Diese Aussage ist durchaus schlüssig. Staatshaftung richtet sich unter anderem nach Art. 34 Grundgesetz und § 839 BGB. Der Staat, respektive in diesem Fall das Handeln der Exekutive genießt nicht das Privileg, dass rechtswidriges Handeln sanktionslos bliebe, auch wenn bei vielen Bürgern eher der gegenteilige Eindruck besteht. Dies ist möglicherweise eine weitere Ursache für eine Zunahme der Staats- und Politik-Verdrossenheit“, konstatiert Josef Scherer, Rechtsanwalt und Professor für Krisenmanagement sowie Vorstand des Internationalen Instituts für Governance, Management, Risiko- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf.

Allerdings dürfe „nicht vergessen werden, dass öffentliche Institutionen meistens einen Ermessensspielraum haben, mit anderen Worten ‚angemessen‘ handeln, reagieren und entscheiden müssen. Dies ist natürlich zum einen eine zusätzliche Bürde, zum anderen aber auch ein Privileg“, ergänzt Arndt Eversberg, Rechtsanwalt und Vorstand des Prozessfinanzierers Omni Bridgeway AG, in einer virtuellen Diskussionsrunde mit RiskNET.

„Wir stimmen sicherlich überein, dass der Staat seine Bürger nicht vorsätzlich schädigt. Er muss jedoch seine Entscheidungen auf einer sachlich fundierten Basis treffen und gegenläufige Interessen und Werte zutreffend abwägen. Im Fall von Corona ist äußerst fraglich, ob es ausreichende und richtige, d.h. evidenzbasierte Informationen überhaupt gab, auf deren Grundlage die Bundesregierung Entscheidungen treffen konnte“, betont der Jurist.

Wann der Staat haftet

Zudem zeichne sich Covid-19 „durch zwei Besonderheiten aus: erstens die Schnelligkeit der Verbreitung, nachdem es nicht gelungen war, einzelnen Infektionsherde zu isolieren, und zweitens die Neuheit des Virus, dessen Aggressivität und Verbreitungswege bis dato weitgehend unbekannt waren. Auf dieser unsicheren Sachlage musste die Bundesregierung handeln und tat es auch.“

Damit der Staat für die durch den Lockdown entstandenen Schäden haftbar gemacht werden kann, müssten nach Schereres Ansicht folgende Voraussetzungen erfüllt sein: „Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden und ein entsprechender Kausalzusammenhang müssen vorliegen. Eine Hürde könnte zudem sein, dass bei Klagen gegen staatliches Handeln der Rechtsweg, um sich dagegen zu wehren, ausgeschöpft sein muss, falls dies möglich und zumutbar war.“

Zudem sei zu fragen, ob „Schutz der Menschen vor durch Corona verursachte Todesfälle‘ um jeden Preis zu erzielen ist oder vielmehr die Grundrechte auf Leben anderer nicht zu differenzierten Zielsetzungen führen müssten: Schützenswert ist auch Leib und Leben anderer, im Zusammenhang mit dem Kollateralschaden und die Folgen aufgrund der Schutzmaßnahmen für nicht Erkrankte: Hier gibt es bereits Erkenntnisse, dass nicht nur durch Corona, sondern auch durch die Folgen der Lock-down-Maßnahmen zahlreiche Todesfälle aufgrund beispielsweise Verschieben anderer dringend nötiger medizinischer Versorgungsmaßnahmen, Suizid, Schädigung der Infrastruktur (nicht nur in Entwicklungsländern) etc. zu beklagen sein werden“, erläutert Scherer.

Autor: VW-Redaktion

6 Kommentare

  • Wie schaut es denn inzwischen aus für Mitarbeiter der Gastronomie?Aufgrund der immer neuen Einschränkungen und Vorgaben , werden stellen weiter gekürzt und nicht besetzt.in wie weit würde denn dort ein Anspruch auf Schadensersatz Ansprüche gelten gemacht werden können .
    Aufgrund Herabstufung bis hin zum Hartz4 Geld , ist der Schaden enorm.
    Nachtzuschläge und Trinkgelder werden nicht mit angerechnet, was einen Großteil des Gehaltes in der Gastronomie ausmachen .
    Was für Ansprüche kann man dort denn geltend machen ?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Der Frage oben schließe ich mich an. Arbeite in der Gastronomie und das Kuzarbeitergeld langt, wenn es denn endlich kommt hinten und vorne nicht, weil die Grundgehälter so niedrig sind. Und nun weiß man hinten und vorne nicht mehr, wie man seine Kosten decken soll.
    Ich und auch viele andere sind nicht Schuld an der Verbreitung des Corona Virus und die Branche generell ist nicht Infektionstreibend.
    Aber wir zahlen die Zeche..
    Da muss doch irgendwer für haftbar sein.

  • Also ich bin seit 10/2019 freiberuflich in der Erwachsenenbildung tätig. Ich bin aufgrund vieler Übungen, die am realen Industrieroboter getätigt werden müssen, auf Präsenzunterricht angewiesen. Meine Selbstständigkeit lief echt gut an, so konnte ich im 01/2020 sogar eine MA anstellen… ich war schon im 02/ 2020 bei einem Jahresumsatz i. H. v. 120.000,00 € und dann der gnadenlose Lockdown….
    Ich konnte bis 11/2020 von diesen Einnahmen irgendwie alles ganz gut bewerkstelligen, aber dann musste ich mir nen Job suchen (hab jetzt was auf 6 Monate) und meinem MA wieder entlassen.. weil Kurzabeitergeld… kein Anspruch weil ich alles von Zuhause bzw. beim Kunden vor Ort realisiere!? Bis heute trauen sich meine Kunden nicht zu bestellen weil sie selbst nicht wissen wann sie wieder öffnen dürfen … dies liegt definitiv in der Verantwortung/ Haftung des Staates … es gibt auch sonst keinen Anspruch auf Überbrückungshilfen, da keine Fixkosten, die mir ja nur entstehen, wenn ich zum Kunden fahre…. also wenn hier eine Sammelklage erarbeitet werden würde … ich werde mich 100% ig anschließen….

  • Eine Sammelklage wäre super, aber wer sollte die einleiten ? Vielleicht Ärzte für Aufklärung ?!
    Es werden mehr Schäden an Gesundheit und auch wirtschaftliche Kollateralschäden durch die nicht nachvollziehbaren Maßnahmen angerichtet als on Corona selbst. Man muss Corona nicht leugnen aber diese politisch und nicht wissenschaftlich gestützten Maßnahmen hinterfragen. Nicht alles glauben was man uns auftischt. Einzig die Wahl in diesem Jahr bietet vorerst eine Möglichkeit dem Schwarz-Rot-Grünen Wahnsinn ein Ende zu bereiten.
    Tapfer bleiben und für die Werte unseres Grundgesetzes kämpfen, wenn es auch schwer fällt und an die Existenz geht. Wer den politisch gewollten Weg nicht mitgeht wird zum Verschwörer abgestempelt. Dazu gehören Ärzte, Wissenschaftler, Anwälte und auch Du und ich.
    Multipolar wäre eine mal andere Informationsquelle oder auch Ärzte für Aufklärung.

  • Thomas Radeck

    Schliesse mich einer Klage 100% an. Warum ist in Köln noch 21 Uhr Sperre? Ich dachte 22 Uhr wäre jetzt Bundesweit? das versteht wirklich keiner … es wird zeit das wir gegen diese Grundrechtsabschaffung vorgehen.

  • Der Politik ist bewußt, dass viele Fehler gemacht wurden und Maßnahmen vielfach keine wissenschaftliche Grundlage haben. Und die Politik hat Angst vor den Konsequenzen, wie Sammelklagen und noch mehr vor den immer lauter werdenden Protesten. Und die Politik weiß, dass die Maßnahmen sich nicht mehr lange aufrecht halten lassen und das Politiker dann zur Verantwortung gezogen werden. Mittlerweile ist Corona zu einem Herrschaftsinstrument geworden. Fallen alle Maßnahmen könnte das ganze System fallen. Nur mit Hilfe der staatlich gelenkten Medien können die sich noch ne Weile halten. Aber das Grundgesetz wird siegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

5 − drei =