Versicherer melden stabile Solvenzquoten
Anpassungen, die Klimaanpassungsmaßnahmen expliziter erfassen, wären aus Sicht von Fitch „kreditpositiv“, Bildquelle: Memed_Nurrohmad/Pixabay
Nach aktuellen Schätzungen des GDV übersteigen die Eigenmittel der Versicherer die gesetzlich geforderten Kapitalpuffer deutlich. Für die Lebensversicherung rechnet der Verband mit einer mittleren Solvenzquote zwischen 285 und 295 Prozent, für die Schaden- und Unfallversicherung mit einem Wert von 280 Prozent.
Auch in Krisenzeiten ist die Kapitalausstattung der Versicherer unverändert stabil. Das sind gute Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich auf ihren Versicherungsschutz verlassen können”, stellt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, fest.
Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet die Branche allerdings einen Rückgang in der Lebensversicherung. 2023 lag die Solvenzquote in dieser Sparte noch bei 305 Prozent. Der Rückgang wird vor allem auf das leicht gesunkene Zinsniveau zurückgeführt. In der Schaden- und Unfallversicherung liegt die prognostizierte Solvenzquote auf dem Vorjahresniveau.
In einer Mitteilung betont der GDV, dass die Mehrheit der Versicherer auf die Übergangsmaßnahmen verzichtet, die im Zuge der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 eingeführt wurden. Diese sollten eigentlich bis Ende 2031 helfen, den Wechsel zu den strengeren regulatorischen Anforderungen abzufedern. Viele Versicherer setzen schon jetzt auf Solvency II und verzichten auf die Übergangsregelungen.
Solvency II legt seit 2016 einheitliche europäische Standards für die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen fest. Die Solvenzquoten orientieren sich an aktuellen Marktdaten und können entsprechend schwanken. Eine Solvenzquote von 100 Prozent bedeutet, dass ein Versicherer selbst unter extremen Stressbedingungen, die statistisch nur alle 200 Jahre auftreten, seine Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllen kann.
Die aktuellen Zahlen des GDV basieren auf Schätzungen. Die endgültigen Solvenzquoten müssen die Versicherer bis spätestens 8. April 2025 veröffentlichen.
Autor: VW-Redaktion
