Schadenfall Benko: R+V mit Millionenklage konfrontiert
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Der Wiesbadener Versicherer R+V sieht sich im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Immobilienreichs von René Benko mit millionenschweren Schadensersatzforderungen konfrontiert. Das berichten die Süddeutsche Zeitung und das Fachmedium Versicherungsmonitor. Der Wiener Insolvenzverwalter Georg Freimüller verlangt im Rahmen der Abwicklung der Signa Prime Capital Invest GmbH von der R+V Lebensversicherung die Rückzahlung von 98 Millionen Euro zuzüglich Zinsen.
Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht eine Finanzierungskonstruktion aus dem Frühjahr 2020, wie SZ und Versicherungsmonitor unter Berufung auf eine Klageschrift berichten. Zu diesem Zeitpunkt war die R+V Leben bereits an der Signa Prime Selection AG, der zentralen Immobilienholding des Konzerns, sowohl als Aktionärin als auch als Inhaberin unbesicherter Genussrechte im Nennwert von 160 Millionen Euro, beteiligt. Als Genussrechtsinhaber öffentlich bekannt sind auch die Versicherer Continentale, BarmeniaGothaer, Volkswohl Bund, Bayerische und Signal Iduna. Neben der R+V ist nur die LVM aus Münster sowohl als Aktionärin als auch als Genussrechteinhaberin bekannt.
Insgesamt sollen laut Bericht 250 Millionen Euro von der R+V-Gruppe nach Wien geflossen sein. Dieser Gesamtbetrag, an dem neben der R+V Lebensversicherung mit 203 Millionen Euro auch weitere Konzerngesellschaften wie die Pensionskasse und die Condor Lebensversicherung beteiligt waren, wurde als Namensschuldverschreibung strukturiert.
Die Absicherung dieser Namensschuldverschreibung erfolgte über eine Hypothek auf einer Immobilie: der historischen Österreichischen Postsparkasse am Georg-Coch-Platz in Wien, die im Eigentum der SPS-Tochtergesellschaft Georg-Coch-Platz Immobilien GmbH & Co. OG (GCP OG) stand. Ein wichtiger Punkt, den der Kläger vorbringt, ist, dass die Eigentümergesellschaft GCP OG für ihre eigenen betrieblichen Zwecke lediglich einen Teilbetrag von 152 Millionen Euro benötigte. Die verbleibenden 98 Millionen Euro seien über ein zinsgünstiges, unbesichertes Konzern-Darlehen (ein sogenanntes Upstream Loan) an die Muttergesellschaft SPS weitergeleitet worden.
Nach der Darstellung des Insolvenzverwalters handelte es sich bei diesem Vorgehen um eine gezielte Ring-Finanzierung, an deren Ausgestaltung die R+V beteiligt gewesen sein soll. Der Vorwurf lautet, dass das Kapital der abgesicherten Tochtergesellschaft abgezogen wurde, um die Liquidität der Obergesellschaft SPS zu stützen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die SPS ihren laufenden Verpflichtungen gegenüber Investoren nachkommen konnte – darunter auch den Zins- und Dividendenzahlungen an die R+V selbst. Allein aus den Genussrechten standen der R+V im Jahr 2020 Zinsansprüche in Höhe von rund 21 Millionen Euro zu, heißt es.
Laut Bafin, die im Artikel genannt wird, seien bei der R+V im Rahmen der Aufsicht nach Solvency II keine Verstöße gegen deutsche Kapitalanlagevorschriften festgestellt worden. Unter diesem Regelwerk wird die Absicherung und Risikostruktur von Anlageportfolios primär auf Gesamtebene bewertet, wobei auch unbesicherte Darlehensvergaben grundsätzlich zulässig sind. Die zivil- und gesellschaftsrechtliche Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Finanzierungsarchitektur nach österreichischem Recht bleibt hiervon jedoch unberührt und wird Gegenstand der gerichtlichen Klärung sein.
Ein wichtiger Punkt bei der Beurteilung der Transaktion aus dem Jahr 2020 ist zudem der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Mittelvergabe kein aktueller, testierter Konzernabschluss der maßgeblichen Signa-Entitäten öffentlich einsehbar war. Die wirtschaftliche Lage galt als unübersichtlich.
Der Mitbeklagte Christoph S., der zeitgleich Führungspositionen bei der SPCI, der GCP OG sowie im Vorstand der SPS bekleidete, soll laut Klageschrift über die Verflechtungen und den Gesamtplan informiert gewesen sein. Das Gerichtsverfahren wird zu klären haben, ob die Zahlungen als unzulässige Umgehungskonstruktion einzustufen sind und inwieweit Haftungsansprüche gegenüber den beteiligten Akteuren bestehen.
Die Gesamtforderung an die R+V unter Einberechnung der geltend gemachten Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten dürfte über dem Basiszinssatz mittlerweile auf weit über 150 Millionen Euro liegen, rechnen die Autoren hoch. Weitere Klagen gegen andere deutsche Versicherer sollen vorbereitet werden.
Der Wiesbadener Versicherer, der zum Verbund der deutschen Genossenschaftsbanken gehört und über einen Gewinnabführungsvertrag mit dem Zentralinstitut DZ Bank verbunden ist, hält den Vorwürfen entgegen, dass die getätigten Investitionen marktüblich gewesen seien und alle regulatorischen Vorgaben eingehalten worden seien. Der Konzern rechnet mit einer Abweisung der Klage.
Die Investments von insgesamt 46 deutschen Versicherern im Signa-Konglomerat summierten sich auf etwa drei Milliarden Euro. Auf die R+V-Gruppe entfielen rund eine Milliarde Euro. Die DZ Bank hatte für die R+V bereits im Geschäftsjahr 2023 Sonderabschreibungen in dreistelliger Millionenhöhe vorgenommen und das Engagement bilanziell verarbeitet.
Autor: VW-Redaktion
