Zoff um Zulagen bei Allianz Re

Die Rückversicherungseinheit der Allianz liefert sich schon seit einigen Jahren Scharmützel mit dem Betriebsrat. Quelle: Allianz

Die Allianz liegt mit dem Betriebsrat der Rückversicherungseinheit schon seit einiger Zeit über Kreuz – ein Ende der Auseinandersetzung scheint nicht in Sicht. Im Gegenteil: Einem Medienbericht zufolge gelangte die Allianz Re an ein brisantes Papier des Betriebsrates. Daraufhin brachte das Unternehmen eine namhafte Anwaltskanzlei gegen die Arbeitnehmervertreter in Stellung.

Die Geschichte über das völlig zerrüttete Verhältnis zwischen den Arbeitnehmervertretern und der Allianz Re (VWheute berichtete) ist laut einem aktuellen Bericht der Wirtschaftswoche um ein Kapitel reicher.

Worum geht es? Führungskräfte des Konzerns sollen im vergangenen Frühjahr an ein internes Dokument gelangt sein, das Arbeitnehmervertreter der Rückversicherungseinheit erstellt hatten – und dieses Papier soll die Manager derart verärgert haben, dass diese sowohl die hauseigene Rechtsabteilung als auch die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller damit beauftragten, gegen die Betriebsräte vorzugehen. Die Wirtschaftswoche schildert den Sachverhalt auf Basis eines entsprechenden Artikels aus dem Intranet der Arbeitnehmervertreter, der dem Magazin vorliege.

Demnach forderte die Kanzlei in einem Abmahnschreiben von April 2023 die Betriebsräte dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ziel der Erklärung: Die in dem internen Dokument getroffenen Aussagen sollen nicht wiederholt werden. Andernfalls drohe die Allianz mit weiteren rechtlichen Schritten, wie es hieß.

Doch wie ist der Versicherer überhaupt an das interne Dokument gelangt? Nach Angaben des Magazins soll sich ein „Whistleblower“ an die Compliance-Abteilung des Unternehmens gewandt haben, wie ein Sprecher erklärte. Womöglich habe der Informant zuvor auf das Gruppen-Mail-Postfach des Betriebsrates zugreifen können, wo das Dokument abgelegt war, mutmaßt das Blatt. Die Allianz selbst gab demnach keine Auskunft darüber, wie das Papier beschafft wurde.

Aus Sicht des Betriebsrats geht es um viel Geld: 500 Millionen Euro

Im Dokument sollen „einige durchaus bedeutsame Punkte festgehalten“ worden sein, wie das Magazin berichtet: Zum einen habe der Konzern die im Gesetz verankerte Mitbestimmung der Arbeitnehmer missachtet, heißt es. Zum anderen hielten die Betriebsräte in dem Dokument fest, dass der Allianz in Deutschland Gehaltsnachforderungen von bis zu 500 Mio. Euro drohen könnten und dass der Versicherer dafür Rückstellungen bilden müsse. Der Betriebsrat stützt seine Berechnungen darauf, dass die Allianz bei der Gewährung von übertariflichen Zulagen „nicht nach klar nachvollziehbaren und mit ihm vereinbarten Kriterien“ vorgehe, wie es in vielen anderen großen Unternehmen der Fall sei, so der Vorwurf.

Stattdessen würden die Zulagen bei der Allianz-Einheit nach „Nasenfaktor“ vergeben, schreibt die Wirtschaftswoche unter Berufung auf den Betriebsrat. Die Allianz müsse daher die übertariflichen Erhöhungen all jenen Mitarbeitern nachzahlen, die diese Zuschläge nicht erhalten hätten, so die Forderung. Würde man diese Annahmen auf den gesamten Konzern übertragen, käme man auf jenen Betrag in Höhe von 500 Mio. Euro.

Die Allianz hält dem entgegen, dass keinerlei berechtigte Gehaltsnachforderungen „bestehen und bestanden“, zitiert das Blatt den Sprecher.  Zudem seien die übertariflichen Zulagen „mitbestimmungsfrei“. Heißt: Der Betriebsrat müsse dafür keine Kriterien zusammen mit der Allianz festlegen. Obendrein entbehre die auf den Gesamtkonzern bezogene Kalkulation des Betriebsrates jeglicher kalkulatorischen Grundlage, so der Sprecher.

Dass die ganze Auseinandersetzung nun öffentlich geworden sei, liege an einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht München, auf das sich die Betriebsräte in ihrem Intranet-Beitrag beziehen, berichtet das Magazin weiter. Laut dem Urteil von vergangenem Dienstag haben die Arbeitnehmervertreter in Teilen Recht bekommen (Az. 13 BV 253/23): Der Versicherer dürfe den Betriebsrat nicht mehr auf Basis interner Unterlagen auffordern, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, verweist der Medienbericht auf eine Stellungnahme der Allianz. Der Konzern prüfe nun, ob er Rechtsmittel einlege, heißt es.

Das Münchner Arbeitsgericht wollte sich hingegen nicht zur Sache äußern, weil die Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen. Der Betriebsrat wolle indes „so weitermachen wie bisher“. Der Zoff zwischen der Allianz Re und seinen Arbeitnehmervertretern dürfte allen Beteiligten noch einen langen Atem abverlangen.

Autor: VW-Redaktion

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