Corona-Virus: Versicherer wollen aus Veranstaltungsausfallschutz aussteigen

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Deutsche Versicherer haben angekündigt, dass sie Schäden, die durch die Absage von Veranstaltungen durch den Corona-Virus entstehen, nicht bezahlen wollen. Sie berufen sich darauf, dass die Viren-Epidemie eine sogenannte Gefahrerhöhung darstellt. Juristen halten das für rechtlich kaum haltbar.

„Uns liegen aktuell bereits drei Schreiben von Versicherern sowie Beschwerden von verschiedenen Versicherungsmaklern vor“, sagte Fabian Herdter, Partner bei Wilhelm Rechtsanwälte auf der MCC-Konferenz Industrieversicherung 2020 in Düsseldorf. „Weitere Versicherer werden folgen. Das gilt europaweit, wie wir aus der Branche erfahren haben“, so Herdter. Die Versicherer, die schon ihren Ausstieg aus der Deckung angekündigt haben, hätten im Bereich der Veranstaltungsausfallversicherung eine sehr große Bedeutung.

Erhöht sich die Gefahr eines Risikos erheblich, muss der Versicherungsnehmer dies anzeigen. „Das ist beispielsweise der Fall, wenn neben einem Unternehmen beispielsweise eine Waffenfabrik gebaut wird. Dann erhöht sich das Brandrisiko“, so Herdter. Bei Gefahrerhöhung muss der Versicherer nach Kenntnisnahme innerhalb eines Monats die Versicherung kündigen, das Risiko ausschließen oder die Police mit veränderten Konditionen weiterführen, beispielsweise mit einer höheren Prämie.

Im Fall der Veranstaltungsausfallversicherungen versuchen die Assekuranzen, das Risiko Corona-Virus mit dem Argument Gefahrerhöhung auszuschließen. Es geht dabei um Millionen Euro an Entschädigungssumme. „Ich gehe davon aus, dass für viele Veranstaltung, wie die Olympischen Spiele, die Fußball Europameisterschaft oder Messen und Konzerte, die Rahmenverträge für den Ausfallschutz längst laufen“, sagte Herdter.

Bei neuen Verträgen könnten die Versicherer den Corona-Virus ausschließen. „Bei laufenden Verträgen ist das mit dem Argument Gefahrerhöhung aber nach der Meinung unserer Kanzlei kaum möglich“, kritisierte Herdter die Reaktion der Versicherer. So seien Seuchen in der Veranstaltungsausfallversicherung in aller Regel mitversichert. Sie wäre eine Allgefahrendeckung.

„Daher ist der Corona-Virus keine neue Gefahr und auch keine Gefahrerhöhung“, so Herdter. Zudem kämen die Schreiben, die Schäden aufgrund des Corona-Virus ausschließen, viel zu spät. Der Ausbruch in China sei ja schon seit Anfang Januar allgemein bekannt gewesen. „Wenn Versicherer Ausfallschäden auch nachdem wir die Unhaltbarkeit der Ablehnung aufgezeigt haben, nicht zahlen, muss der betroffene Kunde klagen“, sagt Herdter.

Der Jurist geht davon aus, dass angesichts des hohen Schadenaufwandes, betroffen sind bekanntlich schon heute eine große Anzahl von Veranstaltung, die Versicherer Klagen riskieren. Es wäre dann nicht ausgeschlossen, dass betroffene Versicherungsnehmer so zu einem Vergleich gezwungen würden. „Wer wenig Liquidität hat, kann einen langen Prozess kaum durchstehen“, so Herdter. 

Autor: Uwe Schmidt-Kasparek

Ein Kommentar

  • Wir erinnern uns:

    Versicherungstechnische Risiken sind
    – Zufallsrisiko
    – Änderungsrisiko
    – Irrtumsrisiko.
    Dieser Fall gehört zur zweiten Kategorie.

    Sinn und Zweck des Versicherungswesens ist es, diese Risiken tragbar zu machen. Erfahrungen mit Pandemien gibt es (jeweils aus China gekommen: Asiatische Grippe 1958-1959, Hong Kong-Grippe 1968-1970, SARS 2002-2003) immer wieder. Das muss von professionellen Versicherern eingepreist sein.

    Jetzt von einer (ungewollten) Gefahrerhöhung zu sprechen, finde ich lächerlich! Damit darf keiner durchkommen. Versicherung würde in diesen Fällen überflüssig.

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