DAV/IVS: Ergänzender Ergebnisbericht zur externen Teilung beim Versorgungsausgleich

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 26.05.2020, 1 BvL 5/18 die Grenzen der erweiterten externen Teilung nach § 17 VersAusglG, der für Pensionszusagen und Unterstützungskassen eine externe Teilung bis zu einem Ausgleichswert in Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zulässt, aufgezeigt. Transferverluste über zehn Prozent sind vom Arbeitgeber letztlich auszugleichen. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24. März 2021 (Az.: BGH XII ZB 230/16) die Anwendungsdetails geregelt.

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