Versicherungsrecht: Ein neues VVG für die Schweiz … oder: Von der Restaurierung eines Oldtimers

Die Helvetia Versicherungen empfehlen auf einer Hilfeseite zum Thema Oldtimerversicherung „Oldtimer nur selbst zu restaurieren, wenn es sich um eine Teilrestauration oder kleinere kosmetische Retuschen handelt“. Im Übrigen „sollte stets auf die Verwendung von Originalteilen geachtet werden“. Das schweizerische VVG vom 2. April 1908 ist ein solcher Oldtimer, und zwar einer, zu dessen Restauration im eigenen Hobbykeller sich der schweizerische Gesetzgeber nunmehr definitiv entschlossen hat. Ein Beitrag von Leander D. Loacker.

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