Teilzeit kürzt Betriebsrente? Bundesarbeitsgericht räumt Arbeitgebern Spielraum ein

Lange sind die Zeiten vorbei, dass in den Betrieben im wesentlichen nur Vollzeit gearbeitet wurde. Längst gibt es Teilzeitregelungen aller Art und das schlägt immer häufiger auch auf die Berechnung von Betriebsrenten durch. Das Bundesarbeitsgericht hatte nun wieder einen Fall zu entscheiden (BAG-Urteil vom 23. März 2021, Az.: 3 AZR 24/20). Es ging darum, ob und in welchem Umfang aufgrund einer zwischenzeitlichen Teilzeittätigkeit die Betriebsrente gekürzt werden darf. In diesen Fällen kommt es natürlich immer auf die konkrete Versorgungsordnung an.

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