Urteil: BU rechtfertigt keine Kündigung durch Tagesgeldversicherer
Ein Tagesgeldversicherer darf einer Frau den Vertrag nicht wegen einer bestehenden Berufsunfähigkeit kündigen. Demnach seien aus dem Gutachten des Versicherers keine Tatsachen für eine Berufsunfähigkeit der Klägerin zu erkennen. Dies hat das Amtsgericht Menden mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Juli 2020 entschieden. (Az.: 3 C 262/18).
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