Zins für Steuernachforderungen ist verfassungswidrig: Folgt jetzt die bAV?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az.: 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gemäß § 233a i.V.m. 238 Abs. 1 S. 1 AO mit jährlich sechs Prozent ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Folgt nun die betriebliche Altersvorsorge?
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