Wie sich die Coronakrise auf die Regulierung von Personenschäden auswirkt

Die rasche Ausbreitung des Coronavirus (COVID 19) hat zu gravierenden gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen geführt. Es ist kaum möglich, die Bearbeitung von Personenschäden, Entschädigungen in Haftpflichtfällen oder berechtigte Ansprüche in der privaten Unfallversicherung bis nach Abklingen der Epidemie auszusetzen – zumal zurzeit nicht abzusehen ist, wann der Normalzustand wiederhergestellt sein wird. Ein Gastbeitrag.

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