Urteil gegen Kfz-Versicherer: Nutzungsausfall-Entschädigung gilt auch am Tag des Unfalls
Nach einem Autounfall verlangte der Geschädigte vom gegnerischen Kfz-Versicherer eine Entschädigung bereits für den Tag des Unfalls. Doch der Versicherer argumentierte, dass der Arbeitstag bereits vorbei sei. Das Amtsgericht Dresden musste Klarheit schaffen.
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