BGH kippt Gebührenklausel in Riester-Sparverträgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten eines Riester-Vertrages gekippt. Betroffen ist das Riester-Altersvorsorgemodell der Sparkasse Günzburg-Krumbach. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – dort empfiehlt man nun allen Verbrauchern, ihre Riester-Verträge genauer unter die Lupe zu nehmen. Muss das auch die Versicherungsbranche beunruhigen?

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