Nach Terroranschlag: Kein Versicherungsschutz bei Geschäftsreisen
Geschäftsreisende sind beim Besuch eines Restaurants auch dann nicht gesetzlich unfallversichert, wenn sie dabei Opfer eines Terroranschlags werden. So hat ein 62-jähriger Mann keinen Anspruch von der zuständigen Berufsgenossenschaft, nachdem er 2016 beim Anschlag von Ansbach verletzt wurde.
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