Landesarbeitsgericht Niedersachsen urteilt zum Arbeitgeberzuschuss

Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente, der in § 1a Abs. 1a BetrAVG geregelt ist, lässt bekanntlich bei der Umsetzung in die Praxis viele Fragen offen. Und ab. 1. Januar 2022 läuft die Übergangsfrist. Die Zuschusspflicht gilt dann auch für „Altzusagen“.
Weiterlesen