Vertrieb: Europäische Offenlegungsverordnung sorgt für Verwirrung

Ab heute greift die europäische Offenlegungsverordnung. Finanzunternehmen müssen belegen, wie nachhaltig ihre Angebote tatsächlich sind. Die Verordnung richtet sich an alle Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. „Finanzmarktteilnehmer“ sind dabei auch all jene Versicherungsunternehmen, die Insurance-based Investment Products, kurz Versicherungsanlageprodukte, anbieten. Die Unklarheiten sind allerdings groß.

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