LG Frankenthal: Kein Rechtsschutz bei Heiratsschwindel

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, wusste schon Friedrich Schiller in seinem weltberühmten Gedicht „Das Lied von der Glocke“ – der leidgeprüfte Deutsch-Schüler dürfte sich erinnern. Dies hätte wohl auch eine junge Frau aus dem pfälzischen Bad Dürkheim beherzigen sollen. Nicht nur, dass sie einem Heirats- und Beziehungsschwindler auf den Leim gegangen ist – auch die Prozesskosten müssen nicht vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden.

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