OLG Frankfurt: Kein Schadenersatz bei Sturz über signalrote Slackline
Eine signalrote Slackline, die in einem Fitnessstudio etwa 50 Zentimeter über dem Boden gespannt ist, begründet noch keine Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 16 U 162/20). Geklagt hatte eine 74-jährige Frau, die darüber gestürzt war und sich Frakturen am Schien- und am Wadenbein zugezogen hatte.
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