Kann ein Geschäftsführer auch bei BU weiterhin tätig bleiben?

Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei Berufsunfähigkeit seine Tätigkeit bei Bezug einer Invalidenrente ohne verdeckte Gewinnausschüttung weiter ausüben? Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Oktober 2013 (I R 60/12) weiß man, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) nicht gleichzeitig ein ungekürztes Einkommen aus der weiterbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer und eine Versorgungsleistung aus einer Pensionszusage beziehen kann.

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