Nur eine Fata Morgana?

Compliance, verstanden als organisierte Rechtskonformität zur Sicherstellung eines möglichst legalen Verhaltens des Unternehmens und der für das Unternehmen agierenden Personen, hat auch für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung eine zentrale Bedeutung, schreibt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Bürkle in der „Festschrift für Dr. Henriette Meissner". Eine Analyse.
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