Bundesarbeitsgericht bestätigt Grundkonstruktion von CTA-Modellen
CTA-Modelle (Contractual Trust Arrangements, doppelseitiges Treuhandverhältnis, Doppeltreuhand) finden insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung Anwendung. In einem richtig konstruierten CTA können Mittel für die Ausfinanzierung von Pensionszusagen angesammelt werden, ohne dass Dritte z.B. Gläubiger in einer Insolvenz, Zugriff auf die Mittel haben.
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