Bundesfinanzhof: Hohe Hürden für die Fünftel-Regelung bei Pensionskassen und Direktversicherungen

Die Streitfrage, ob und wann die Fünftelungsregelung gerade bei den sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswegen angewandt werden darf, hatte der Bundesfinanzhof (Urteil vom 6. Mai 2020, X R 24/19) zur Entscheidung. Die Entscheidung wurde am 10. Dezember 2020 veröffentlicht. Es ging im Streitfall um die Frage, ob auch bei der Einmalzahlung des Rückkaufswertes einer Pensionskasse die Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Tarifermäßigung für „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“) anwendbar ist.

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