Bundessozialgericht-Urteil greift in „Grundfesten“ der Nettolohn-Optimierungsmodelle ein
Nettolohn-Optimierung wird in vielen Firmen genutzt – oft im Zusammenhang damit, dass z.B. zum Ausgleich von Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung „abgeschlossen“ wird. Dreh- und Angelpunkt dieser Optimierungsmodelle ist u.a. die Sozialversicherungsfreiheit für bestimmte Leistungen des Arbeitgebers.
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