Nürnberger Richter verbieten Helmsauer Brüdern die Nutzung des Namens Helmsauer
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Die Helmsauer-Brüder müssen gegen die SE-Gruppe im Streit um die Namensführung und wettbewerbswidrige Werbeaussagen vor dem Oberlandesgericht Nürnberg sowie dem Landgericht Nürnberg-Fürth Niederlagen hinnehmen. Das OLG stellte in zweiter Instanz fest, dass die Verwendung der Bezeichnung „Helmsauer“ durch konkurrierende Gesellschaften die Kennzeichenrechte der Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler verletzt.
