Internationale Auslandskrankenversicherung: Sparparadies oder Kostenfalle?
Bildquelle: PassportCard
Bin ich nicht in Deutschland, sondern längerfristig im Ausland, stellt sich schnell die Frage: “Quo vadis Krankenversicherung?”. Haben wir doch in Deutschland ein solides Krankenversicherungssystem und ganz nebenbei eine Pflicht zur Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG). Rechtsexperte und PKV-Spezialist Pascal Schultis beleuchtet im Gastbeitrag die Chancen und Risiken einer Verabschiedung vom Deutschen Krankenversicherungsmarkt hin zu einer internationalen Lösung.
Wir gehen im folgenden fiktiven Fall von einer Langfristigkeit des Unterfangens aus, sprich mehr als 5 Jahre außerhalb Deutschlands. Um es nicht noch komplexer zu machen, wird zudem von keiner abhängigen Beschäftigung in dieser Zeit ausgegangen. Heißt: Entweder Rentner, Selbstständiger, Privatier, Weltenbummler etc.
Auch wird unterstellt, dass im jeweiligen Land die Internationale bzw. Deutsche Krankenversicherung akzeptiert wird und ich nicht auch zusätzlich doppelt vor Ort versichert werden muss (Beispiel: Schweiz).
Um es ganz konkret zu halten: 30-jährige (gesunde) Unternehmerin wandert dauerhaft nach Thailand aus.
Zwei Optionen für den Auswanderer:
1. Internationale Auslandskrankenversicherung (PassportCard, Foyer, April etc.), kurz IKV
2. Deutsche Private Krankenversicherung mit internationalem Schutz, kurz PKV
Warum sieht man die deutsche PKV so selten bei Weltenbummlern?
Das hat nach der Meinung des Autors zu urteilen drei Gründe:
1. Kein Wissen über die Möglichkeit einer deutschen PKV im Ausland
2. Womögliche Preisersparnis der IKV
3. Beendigungsrecht der PKV
Gegen Punkt Nr. 1 soll das Lesen dieses Artikels helfen, zum Punkt 2 kommen wir gleich.
3. Beendigungsrecht der PKV
Eine PKV ist nach den Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung aufgebaut (MB/KK). Nach aktuellen Bedingungen ist man langfristig nur in einem Land der EU oder des EWR versichert, § 1 Abs. 5.
Allerdings mit der Einschränkung, dass nur die Höhe der Rechnungen erstattungsfähig ist, die auch in Deutschland erstattungsfähig wäre.
§ 15 Abs. 3 konkretisiert das Ganze noch einmal: Geht’s außerhalb des EWR oder der EU, dann endet die PKV. Ausnahme: Es wird eine Vereinbarung gefunden. Schlecht, wenn diese auf Willkür des Versicherers fußt, gut, wenn sie auf einem verbrieften Recht (Tarifbedingungen) beruht. Ein undefinierter Beitragszuschlag lässt sich ebenfalls noch vereinbaren.
Es lässt sich konstatieren: Wenn der Versicherer nichts zum weltweiten Schutz in seinen Bedingungen schreibt, gibt es erst einmal außerhalb der EU/EWR nüscht.
Die Barmenia im Tarif einsAexpert+ verzichtet jedoch sowohl auf die Bindung an die Deutsche Gebührenordnung im Ausland als auch auf ihr Kündigungsrecht. Zudem ist dies der einzige Tarif, der ohne länderspezifischen Zuschlag auskommt.
„Vorteile“ IKV
Die Vorteile einer internationalen Krankenversicherung werden auf den Websites derselben Anbieter propagiert:
- Umfassende Leistungen: Weltweiter Schutz, freie Arztwahl, unbegrenzte Leistungen
- Geringer(er) Preis
Nehmen wir als Beispiel PassportCard.
Diese kostet für unsere 30-jährige Unternehmerin nicht einmal 300 € – und das sogar ohne Selbstbeteiligung.

Nur zum Vergleich: Eine deutsche PKV mit einer Selbstbeteiligung von 0 € pro Jahr gibt es erst ab 423 € pro Monat.

Und mit Verlaub: Bei diesem Tarif sind wir weit weg von den o. g. Vorteilen „umfassender Leistungen”.
Wieso sollte ich dann eine deutsche PKV abschließen, wenn ich es günstiger, leistungsstärker und mit weltweitem Schutz auch woanders bekomme?
Nachteile IKV
Punkt Nr. 1: Es gibt kein gesetzliches Kündigungsverbot für IKV.
Anders die Deutsche PKV: § 206 Abs. 1 S. 1 sagt klar. “Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen.”
Diese Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllen jedoch die IKV regelmäßig nicht. Ergo gibt es auch ein Kündigungsrecht des Versicherers.
Man stelle es sich vor: Man erkrankt im Ausland und der Versicherer zieht sein Kündigungsrecht. Für diese Behandlung gibt es also noch Kohle, aber was ist mit der nächsten? Blöd, wenn es dann Kosten sind, die in die Zehntausende gehen.
Punkt Nr. 2: Die Art der Kalkulation.
Deutsche PKV müssen nach Art der Lebensversicherung kalkuliert werden, § 146 Abs. 1. VAG.
Heißt: Es müssen zwangsweise heute mehr Beiträge abgenommen werden, damit der Versicherte später nicht exponentiell dem Risiko nach Beitrag zahlen darf. Teuer wird es dann, wenn die IKV die Beiträge äquivalent der medizinischen Inflation anpassen muss. Nach bpb stiegen die Ausgaben für die Gesundheit allein in Deutschland um 3,47 % pro Jahr (Quelle: Gesundheitsausgaben | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de)

Ob sich die Unternehmerin in Thailand immer noch so über ihren Beitrag freut, wenn sie plötzlich mit 80 Jahren über 2.000 € pro Monat berappen darf?
Punkt Nr. 3: Die Leistungen auf den 2. Blick
Dass 5.000 € an Kostenübernahme p. a. deutlich zu wenig für Zahnarztleistungen sind, darf unbestritten angenommen werden. Darüber hinaus: Nehmen wir als Beispiel die stationäre Anschlussrehabilitation. Im Tarif Expat Comprehensive der PassportCard steht dazu bspw. “bis zu 30 Tage nach vorheriger Leistungszusage”.
- Wann erteilt der Versicherer die Zusage?
- Unter welchen Voraussetzungen erteilt er diese?
- Was ist, wenn die Anschlussreha länger als 30 Tage geht, wie bspw. bei einer neurologischen Reha in Phase B und C?
Fragen über Fragen und die Antworten bleiben leider ausstehend.
Anderes Beispiel: Hilfsmittel (also z. B. Krankenfahrstühle, Krücken, Prothesen, Hörgeräte). PasspordCard: „Wenn als lebenserhaltende Maßnahme notwendig werden, z. B. Herzschrittmacher” und “Hilfsmittel wie Kunstglieder/Prothesen: bis zu 5.000 Euro”.
- Was ist “lebenserhaltend”?
- Was ist dabei der Unterschied zu “lebensfördernd”, z. B. bei Hörgeräten?
- Prothesen unter 5.000 €? Heute schon ein Witz.
- Prothesen unter 5.000 € in 40 Jahren? Medizinische Inflation lässt grüßen.
Fazit
Ja, die IKV ist heute billiger. Ja, die PKV hat grundsätzlich ein Kündigungsrecht außerhalb der EU/EWR. Wer von den Weltenbummlern jedoch weiter denkt als 3 Meter Feldweg, sollte sein wichtigstes Gut – nämlich seine Gesundheit und damit seine Krankenversicherung – nicht wie seinen Billigflug von RyanAir behandeln, sondern ihm die First-Class-Aufmerksamkeit schenken, die sie verdient. Eine gut gemachte deutsche PKV zahlt die Rechnungen im Ausland, bietet Preisstabilität bis ins hohe Alter und hält ihr Wort, dass sie auch die 2. Rechnung noch übernimmt und nicht kündigt.
Autor: Pascal Schultis
