Kosten für die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten steigen

Quelle: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Die Folgen des Ukraine-Krieges sowie die Störung der Lieferketten haben sich 2022 in der Bilanz des Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) (noch) nicht durchgeschlagen. Auch für dieses Jahr werde nur ein durchschnittliches Schadenaufkommen erwartet.

Demnach ist die Zahl der Insolvenzen 2022 um acht Prozent auf 275 (2021: 298) gesunken. Der Beitragssatz für die Unternehmen lag laut PSVaG bei 1,8 Prozent. Für das laufende Jahr 2023 rechnet der Pensions-Sicherungsverein mit etwa 2,0 Promille. Auch wenn das Schadenvolumen im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich angestiegen sei, rechnet der PSVaG jedoch mit einem durchschnittlichen Schadenjahr.

Sorgen macht man sich hingegen um die Insolvenzsicherung der Pensionskassen. So hätten 2022 insgesamt 12.000 Arbeitgeber von den rund 100.000 Mitgliedsunternehmen des Vereins Pensionszusagen mit einer Beitragsbemessungsgrundlage von insgesamt 9,1 Mrd. Euro für 1,7 Mio. Anwärter und etwa 600.000 Rentner gemeldet. Allerdings habe der PSVaG Hinweise darauf, dass nicht alle Trägerunternehmen von Pensionskassen ihren Meldepflichten nachgekommen seien. Daher stehe der PSVaG im Austausch mit den Pensionskassen, um diese Trägerunternehmen zu ermitteln und rückwirkend in die Melde- und Beitragspflicht einzubeziehen.

Des Weiteren beobachtet der PSVaG die Modelle zu Rentnergesellschaften. Unternehmen verfolgen mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine Rentnergesellschaft und dem anschließenden Verkauf der Rentnergesellschaft an einen kommerziellen Anbieter grundsätzlich zwar ein legitimes Ziel. In letzter Zeit gewinnt dieser Themenkomplex aber immer mehr an Aufmerksamkeit. Der PSVaG sei aber nicht unmittelbar von solchen Unternehmenstransaktionen betroffen. Allerdings verändern sich die Risiken, die der PSVaG absichert, durch die Bildung und Übernahme von Rentnergesellschaften.

Problematisch ist eine unsymmetrische Risiko-Chancen-Verteilung zwischen dem Übernehmer und dem PSVaG. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in denen die Erzielung von Überrenditen im Fokus des Anbieters steht. Der PSVaG trage letztlich die wesentlichen Risiken der Kapitalanlage, während die Kapitalanlagegesellschaft (der Anbieter) von den Chancen profitiert.

Daher setzt sich der PSVaG für eine Etablierung wirtschaftlich nachhaltiger Standards bei diesen Unternehmenstransaktionen ein. Sollte sich herausstellen, dass der PSVaG einseitig mit Risiken belastet wird, ist eine stärkere Regulierung solcher Unternehmenstransaktionen durch den Gesetzgeber erforderlich.

Zudem gab der Pensions-Sicherungs-Verein auch personelle Veränderungen im Aufsichtsrat bekannt: So wurden Susanna Adelhardt von der Evoniks Industries AG sowie Claus-Christian Gleimann von Eon auf der Mitgliederversammlung des PSVaG neu in das Kontrollgremium gewählt. Sie folgen damit auf Janina Kugel und Richard Nicka, die aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind.

Autor: VW-Redaktion

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