Wie im Film: Alkoholfahrt hinterlässt innerstädtische Kraterlandschaft
Eine Kanadierin hat die Messlatte für Alkoholausrutscher sehr hoch gelegt. Doch die Zeche für den millionenschweren (Versicherungs-)Schaden in der Provinz Ontario sollen doch bitte – teilweise – andere übernehmen.
Alkohol am Steuer ist gefährlich. Wer das immer noch nicht verstanden hat, dem stellt VWheute gerne Frau L. vor. Im August 2019 platzierte die damals 26-Jährige aus einem Marilyn Manson-Konzert kommend ihren Ford stark alkoholisiert mitten in ein Backsteinhaus. Die zerstörte Gasleitung im Wohnviertel London in Ontario, Kanada, sprengte vier Häuser, und das gesamte Viertel („Block“) musste evakuiert werden. Die Härte der Explosion ließ Schlimmes erwarten, doch die menschlichen Folgen waren mit sieben Verletzten überschaubar. Vom Sachschaden lässt sich das nicht sagen, er belief sich auf sieben bis zehn Mio. Euro. Trotz imposanter Bilder und zahlreicher Zeugen verläuft die Schuldfrage schleppend.
Verantwortung zweifelhaft?
Das liegt vor allem an einer Klage von L. und ihrem Vater. Die Alkoholfahrt sei nicht nur der Fahrerin anzulasten, sondern mindestens teilweise auch dem „Ovations Ontario Food Services“ (OOFS), der am Abend das Catering in der „Budweiser Garden Arena“ innehatte. Der Dienstleister hätte der alkoholgetrübten Frau laut Klageschrift keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen und zudem sicherstellen müssen, dass sie nicht mit dem Auto nach Hause fährt. Das wäre eine beachtliche Zusatzleistung von OOFS gewesen, die Arena hat eine Kapazität von 10.000 Menschen.
Die Klage soll eine Teilhaftung des Catering-Betreibers und deren Versicherer bei den Zivilklagen erreichen. Eingebracht wurden diese von den Opfern der Explosion gegen Leis „und ihren Vater“ – warum der „Dad“ verklagt wurde bleibt trotz vieler Quellen nebulös, möglicherweise war er der Halter oder Besitzer des Fahrzeugs.
Es ist zu hoffen, dass der Fall bald abgeschlossen wird. L. bekannte sich in vorherigen Prozessen in vier Fällen der Trunkenheit am Steuer schuldig und wurde 2021 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Eine finanzielle Haftung bis ans Lebensende ist ihr nicht zu wünschen.
Autor: Maximilian Volz