Vertriebsfirma darf kein Kostenlos-Abo mit Versicherung anbieten

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Neuer juristischer Etappensieg der Verbraucherschützer gegen die Branche: Die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH hat für ein kostenloses Zeitschriftenabo als „Dankeschön“ eine kostenlose Mitgliedschaft angeboten, die im Kern eine Versicherung enthalte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erwirkte nun vor dem Landgericht Limburg ein Ordnungsgeld über 50.000 Euro (Az.: 5O 30/16).

Die Verbraucherschützer monieren dabei, dass Kunden nach Abschluss eines Zeitschriftenabos eine kostenlose Testmitgliedschaft bei der F.A.S.I. „untergeschoben“ würde, bei der es sich im Kern um eine Art Versicherung handele. Diese Testmitgliedschaft habe sich dann aber nach drei Monaten automatisch in ein kostenpflichtiges Schutzpaket verlängert, sofern der Kunde nicht aktiv kündigen würde.

Das Landgericht Limburg gab dem Antrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun recht und verhängte ein Ordnungsgeld von 50,000 Euro gegen F.A.S.I. „Wer etwas geschenkt bekommt, möchte nicht erst kündigen müssen, damit das Geschenk nicht kostenpflichtig wird. Und er muss es auch nicht“, betont Peter Grieble von der Verbraucherzentrale.

Der Anwalt der beklagten Firma betonte indes gegenüber dem Finanzmagazin Fondsprofessionell, dass die Entscheidung des Landgerichts noch nicht rechtskräftig sei: „Es handelt sich demnach um ein noch immer offenes Verfahren“. Zudem gehe er davon aus, „dass die rechtlich unzutreffende Entscheidung des Landgerichts Limburg vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgehoben und korrigiert“ werde.

Autor: VW-Redaktion

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