Braucht die Rentenversicherung eigene Kapitaldeckung?

Bundestag. Quelle: Bild von FelixMittermeier auf Pixabay

Wie soll es mit der Deutschen Rentenversicherung Bund weitergehen, wenn es ab 2025 keine Haltelinien mehr beim Beitrag und dem Rentenniveau gibt? Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) forderte gestern im Dialog junge Politiker von CDU und FDP heraus. Kai Whittaker (CDU/35) und Johannes Vogel (FDP/38) plädierten für mehr Kapitaldeckung auch neu in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für Whittaker darf es bei den wenigen Stellschauben in der Rentenversicherung (Beitragshöhe, Renteneintrittsalter und Steuerzuschüsse) keine Tabus geben. Dies gelte auch insbesondere für das Renteneintrittsalter, das bis 2029 auf 67 Jahre ansteigen wird. „Alle Stellschrauben müssen betrachtet werden“, sagte Whittaker. Die FDP wirbt für einen flexiblen Renteneintritt ab dem 60. Lebensjahr. Vogel verwies auf das schwedische Modell, bei dem ein starrer Renteneintritt abgeschafft worden sei.

Beide Politiker plädierten dafür, dass auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – wie in Schweden auch – ein Kapitalstock aufgebaut wird. Um die deutsche Rentenversicherung im aktuellen Umlagesystem nicht zu überfordern, sollte zunächst der Staat nach Einschätzung von Whittaker über seine günstigen (Fremd)-Finanzierungsbedingungen einen Kapitalstock aufbauen. Vogel verwies darauf, dass es bei den Kapitalanlagen über lange Zeiträume gehe. Und mit Aktien seien eben – etwa über 15 Jahre hinweg – höhere Renditen zu erzielen.

Whittaker warnte davor, an der Stellschraube Rentenniveau stärker zu drehen. „Vorsicht an der Bahnsteigkante“, mahnte Whittaker vor einem übermäßigen Absenken des Rentenniveaus. Die Menschen wollten schon wissen, was am Ende für ihre Beiträge an Rente rauskomme. Die INSM plädiert dafür, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.

Für die im September neu gewählte Koalitionsregierung – in welcher Konstellation auch immer – besteht jedenfalls Handlungsbedarf.

Autor: Manfred Brüss

Ein Kommentar

  • Friedhelm Schnitzler

    Das Umsteigen auf ein sozialverträgliches Kapitaldeckungsverfahren ist sicherlich unausweichlich. Dies gilt neben der Altersversorgung auch für die Gesundheitsversorgung und die Pflege.

    Das gut gemeinte Umlageverfahren basiert auf zu vielen Einflussfaktoren die sich derzeit aus rein finanzieller Sicht negativ entwickeln. Niedrige Geburtenrate, höhere Lebenserwartung, späterer Eintritt ins Berufsleben, Unsicherheit in der Gesamtproduktivität. Wenn man die Grenzen der maximalen Belastung der zahlenden Generation und den Anspruch auf eine angemessene Rente der Ruheständler betrachtet sieht man dass die Umlage an ihre Grenze gekommen ist.

    In diesem Zusammenhang muss man aber auch noch einmal die Beamtensituation betrachten, das Beihilfe- und Pensionssystem unterliegt ja der gleichen Rechenproblematik. Vorteil: Der Verlust aus der theoretischen Umlage wird durch Steuergelder der „Nicht-Beamten“ subventioniert.

    Eine Neugestaltung des Systems ist eine grosse Herausforderung— aber machbar. Die Einführung der privaten Pflegeversicherung hat gezeigt dass man in ein kapitalgedecktes System Elemente der klassischen Sozialversicherung einbringen kann.

    Unabhängig von der Gestaltung der Finanzierung ist eine Erhöhung des Renten- und Pensionsalters in jedem Fall notwendig und aufgrund der hervorragenden Gesundheitssituation im Alter zu rechtfertigen.

    Auch die Kapitaldeckung benötigt längere Zeiten des Kapitalaufbaus als des Kapitalverkehrs.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

1 × eins =