Seltene Einigkeit: Versicherer und Verbraucherschützer kritisieren Modernisierung des Versicherungssteuerrechts

BMF Bildarchiv 2005. Foto: Ilja C. Hendel

Die Politik sorgt wieder einmal für Unmut in der Branche: Geht es nach dem Bundesfinanzministerium, sollen künftig auch Beiträge auf Kranken-, Pflege- und Lebensversicherungen inklusive Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen versicherungssteuerpflichtig werden. Bei den Versicherern und Verbraucherschützern führen die Pläne zu seltener Einmütigkeit.

Bislang müssen die Versicherer eine Versicherungsteuer von 19 Prozent auf Schaden- und Unfallversicherungen abführen. Die Beiträge auf Kranken-, Pflege- und Lebensversicherungen inklusive Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind aus sozialen Gründen bislang steuerbefreit, berichtet das Handelsblatt.

Das Bundesfinanzministerium sieht darin jedoch ein Problem, wenn die Leistungen aus solchen Policen nicht an die versicherte Person oder an dessen nahe Angehörige gehen.

Die Versicherer sehen nach Ansicht von Volker Landwehr, Leiter der Abteilung Steuern beim GDV, in der geplanten Reform jedoch „ein bürokratisches Monster und damit ein gutes Beispiel, wie Bürokratieabbau nicht funktioniert“. Dabei rechnet der Verband bei einer Umsetzung der Reform mit einer Mehrbelastung von rund 130 Mio. Euro.

Auch der Bund der Versicherten (BdV) sieht die Pläne kritisch: Demnach sei die steuerliche Befreiung der Berufs- sowie Kranken- und Pflegeversicherungen „sozialpolitisch sinnvoll. Denn Personenversicherungen schützen Versicherte und ihre Angehörigen vor den wirtschaftlichen Folgen existenzieller Lebensrisiken, wie z. B. Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verlust der Arbeitskraft oder Tod.“

Dabei rechtfertige das Ziel, einzelne „Steuerschlupflöcher“ zu schließen, aus Sicht des BdV nicht, die fiskalischen und bürokratischen Belastungen für Verbraucher*innen auszuweiten. „Von dieser Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger sollte der Gesetzgeber daher dringend Abstand nehmen“, mahnt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Soll das ein ähnliche bürokratisches Monster und Fiasko werden wir bei der Reform des Investment-Steuergesetzes 2018? Absolut irre was da an Komplikationen aus Vorab-Besteuerung, Anrechnung, Besteuerung auf Fondsebene, pauschale Freistellung etc. geschaffen wurde – teilweise führt das dazu, dass auf Ebene der Bank-Quellenbesteuerung ein dreifacher Abzug von Steuern vorgenommen wurde!

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