Stehlen russische Hacker die gesamten Daten des Berliner Kammergerichts?

Quelle: Bild von Javad Rajabzade auf Pixabay

Cyberangriffe gehören immer mehr zum Alltag. Dabei seien diese Attacken längst „ein kriminelles Geschäft geworden“, betonte Torsten Jeworrek, Vorstand der Munich Re, bereits im September 2019. Welche Ausmaße eine solche Attacke haben könnte, zeigt die Hackerattacke auf das Kammergericht Berlin.

So hatte das IT-Dienstleistungszentrum bereits am 25. September 2019 festgestellt, dass aus den Systemen des Kammergerichts Kontakt mit sogenannten Command-and-Control-Servern hergestellt wurde. Im Laufe der forenischen Untersuchung verdichteten sich hingegen nach einem Bericht des Tagesspiegel die Anzeichen für einen „schwerwiegenden Fall einer Emotet-Infektion“ mit „nicht abzuschätzenden Folgen für das Netzwerk, die Systeme und die Daten des Kammergerichts“.

Wann und wie die Daten ins System gelangten, konnten die Daten-Forensiker von T-Systems laut Bericht aber nicht mehr exakt herausfinden, weil die dafür relevanten Daten zum Teil bereits überschrieben waren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betonte indes, dass bei solchen Angriffen „grundsätzlich von organisierter Kriminalität auszugehen“ sei.

Zu Wochenbeginn ließ Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), dass bei der Attacke Daten abgeschöpft worden waren. Laut forensischem Gutachten sei der Angreifer jedenfalls „höchstwahrscheinlich in der Lage gewesen“, den „gesamten Datenbestand des Kammergerichts zu exfiltrieren“, also aus dem System herauszuschleusen, berichtet das Blatt weiter.

Bereits 2018 soll der russische Militärgeheimdienst GRU bereits einen Angriff auf das sensible Datennetzwerk des Bundes und der Sicherheitsbehörden unternommen haben. Dabei hatten Cyberspione unter anderem erfolgreich das deutsche Außen- und das Verteidigungsministerium attackiert.

Autor: VW-Redaktion

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