Versicherer fordern Alkohol-Wegfahrsperre für Fahrzeuge

Quelle: Bild von StockSnap auf Pixabay

„Same procedure as every year“: Um alkoholbedingte Unfälle im Straßenverkehr künftig zu vermeiden, sollen Neufahrzeuge künftig grundsätzlich mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Diese Forderung hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar in dieser Woche erneuert.

Der Grund: Laut Statistischem Bundesamt war allein im Jahr 2018 der Alkohol am Steuer die Ursache für etwa 13.500 Unfälle mit Personenschaden in Deutschland. „Wenn alle betrunkenen Fahrer auf diese Weise durch die Technik am Starten eines Kraftfahrzeugs gehindert würden, gäbe es keine Alkohol-Unfälle mit Toten und Verletzten mehr“, sagte der Leiter der Unfallforschung, Siegfried Brockmann, mit Verweis auf eine UDV-Studie zur Wirksamkeit von sogenannten Alkohol-Interlock-Geräten in anderen Ländern. 

„In den angloamerikanischen Ländern und auch in Europa gibt es bereits vielfältige Erfahrungen mit atemalkohol-gesteuerten Wegfahrsperren. Diese zeigen, dass in Fahrzeugen eingebaute entsprechende Geräte effektiv Trunkenheitsfahrten verhindern“, konstatiert der Unfallforscher.

Bereits im vergangenen Jahr plädierte der Verkehrsgerichtstag dafür, dass Ersttätern mit Alkoholwerten unter 1,6 Promille die Möglichkeit gegeben werden solle, durch den Einbau einer Wegfahrsperre ein Fahrverbot zu verkürzen oder die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Dafür müssten in Deutschland aber Gesetze geändert werden, so Brockmann. Bislang sei aber nicht ersichtlich, dass daran gearbeitet werde.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

eins × 4 =