Kran stürzt auf Wohnhäuser: Familien verärgert über Versicherer
Ein 20 Meter hoher Baukran stürzte Ende August in Hamburg-Farmsen um und beschädigte zwei Wohnhäuser. Zwei betroffene Familien kämpfen seitdem nicht nur mit den Trümmern ihrer Häuser, sondern auch für Schadenersatz. Ein Sprecher eines Versicherers erklärte, warum sich der Fall so lange zieht.
„Es ist ein heftiger Fall: Ein 20 Meter hoher Baukran kippt um, zertrümmert zwei Wohnhäuser. Doch haften will keiner“, so leitet die Bild-Zeitung den Fall ein. Ende August im Hamburger Stadtteil Farmsen-Berne stürzte ein 20 Meter hoher Kran auf zwei Wohnhäuser. Verletzte gab es keine, aber die Häuser sind stark beschädigt. Die zwei betroffenen Familien warten laut Bericht nach wie vor auf eine Entschädigung seitens der Versicherer. „Die Signal Iduna als Versicherung der Bauherren verweigert die Haftung, die eigenen Gebäudeversicherungen erklären sich für nicht zuständig“ heißt es von einem Opfer. Der Schaden beträgt nach Schätzungen etwa 500.000 Euro.
Die Bild-Zeitung hakte nach und erhielt ein Statement von einem Versicherer – wobei hier unklar ist, ob die Aussage von der Signal Iduna stammt oder von einem Gebäudeversicherer: „Um die Haftungsfragen klären zu können, ist die genaue Schadensursache entscheidend. Daher ist es üblich, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte einzusehen. Diese wurde von uns umgehend angefordert, steht jedoch noch nicht zur Verfügung, möglicherweise aufgrund laufender Kripo- oder LKA-Ermittlungen.“
Autor: VW-Redaktion
Dieser Hinweis der VR kommt mir irgendwie bekannt vor. Das habe ich in meiner über 20-jährigen Praxis als Schadenregulierer immer wieder erlebt. Kleiner Tipp: Man kann bei den zuständigen Behörden anrufen und versuchen Informationen per Telefon zu bekommen oder einen Mitarbeiter vorschicken. Dies hat zumindest bei mir immer sehr gut funktioniert.
Und dann wundert sich die Branche warum sie bei der Bevölkerung ein derart schlechtes Image hat.
Das Statement kommt von der Signal Iduna – dem Versicherer von Bauherren, Generalunternehmer und Unterfirmen, die alle zur gleichen Unternehmensgruppe gehören. Diejenigen, die die Gefahrenquelle errichtet haben und auch (weiterhin) betreiben – sich allerdings weder Schuld, haftbar noch nicht in der Verantwortung für die Schadensregulierung sehen.